Als hauptamtliche Kirchenmusiker*innen werden in der katholischen Kirche sämtliche Kirchenmusiker*innen bezeichnet, deren Beschäftigungsumfang mehr als 50 % umfasst. 2021 traf dies 1.376 Beschäftigte zu. Es gab 857 Vollzeitbeschäftigungen, bei 519 Kirchenmusiker*innen lag eine Teilzeitbeschäftigung im Umfang von mindestens 50 % vor. Ein abgeschlossenes Bachelor/B-Studium oder Master/A-Studium qualifiziert für eine hauptamtliche Tätigkeit. Da aber der Beschäftigungsumfang ausschlaggebend ist, werden bei entsprechendem Anstellungsverhältnis auch Kirchenmusiker*innen mit C-Examen zu den Hauptamtlichen gezählt.
Den hauptamtlichen Kirchenmusiker*innen der katholischen Kirche steht eine etwa neun Mal so hohe Anzahl an nebenamtlichen Kräften gegenüber (12.877), deren Beschäftigungsumfang entweder unter 50 % liegt oder deren Tätigkeit keine vertragliche Basis hat. Da insbesondere die kirchenmusikalischen Dienste ohne Vertrag nicht ohne Schwierigkeiten erfasst werden können, ist die Zahl aller nebenamtlichen Kirchenmusiker*innen nicht exakt zu beziffern. Die Daten zeigen dennoch, dass 2021 etwas mehr die Hälfte aller Kirchenmusiker*innen in der katholischen Kirche ohne Vertrag arbeitete.
![Abbildung: Entwicklung der Kirchenmitglieder- und Beschäftigtenzahlen (Hauptamtliche)](/sites/default/files/styles/editor_image_phone/public/images/2022-10/138_Stelleninhaber_hauptamtlich_katholisch_2022.jpg?itok=10LGVnu0)
Während die katholische Kirche einen kontinuierlichen Rückgang der Kirchenmitgliederzahlen erlebte, blieb die Zahl der hauptamtlichen Kirchenmusiker*innen relativ stabil.
Das Vollzeitäquivalent (VZÄ) aller hauptamtlichen Stellen lag 2021 bei rund 1.378. Das VZÄ beziffert das Arbeitsvolumen aller Voll- und Teilzeitkräfte, die hauptamtlich im kirchenmusikalischen Dienst tätig sind. Die zunehmende Angleichung der Beschäftigtenzahlen und des VZÄ weist auf eine Aufwertung der hauptamtlichen Teilzeitstellen hin.
![Abbildung: Entwicklung der Beschäftigtenzahlen im Vergleich zum korrespondierenden Vollzeitäquivalent (Hauptamtliche)](/sites/default/files/styles/editor_image_phone/public/images/2022-10/138_Stelleninhaber_Vollzeitaequivalente_hauptamtlich_katholisch_2022.jpg?itok=C30QsqmT)
![Tabelle: Haupt- und nebenamtliche Kirchenmusiker*innen in der Katholischen Kirche](/sites/default/files/styles/editor_image_phone/public/images/2022-10/138_Tabelle_Stelleninhaber_haupt-_nebenamtliche_Kirchenmusiker_katholisch_2022.jpg?itok=CXvU7CjV)
Hinweis
Die vorliegenden Daten basieren auf einer jährlich durchgeführten Erhebung der Arbeitsgemeinschaft der Ämter/Referate für Kirchenmusik der Diözesen Deutschlands (AGÄR). Erfasst werden sämtliche für den Bereich der Kirchenmusik relevanten Merkmale, von Mitgliedern und Ensembles des kirchlichen Amateurmusizierens bis zur Beschäftigung haupt- und nebenamtlicher Kirchenmusiker*innen. Als hauptamtliche Kirchenmusiker*innen werden in der vorliegenden Statistik Kirchenmusiker*innen bezeichnet, deren Beschäftigungsumfang mehr als 50 % umfasst. Somit beinhalten die Daten möglicherweise auch für eine nebenberufliche Tätigkeit ausgebildete Kirchenmusiker*innen (beispielsweise mit C-Examen), sofern ein Anstellungsverhältnis mit einem Beschäftigungsumfang von 50 % und mehr vorliegt. Eine weitergehende Ausdifferenzierung insbesondere nach A- und B-Stellen, wie sie für die Evangelische Kirche in Deutschland vorliegt, ist auf Grundlage des vorliegenden statistischen Materials nicht möglich. Zudem können die Daten im Bereich der nebenamtlichen Kirchenmusiker*innen nur etwaige Größenordnungen spiegeln, da deren Erfassung, insbesondere der Kirchenmusiker*innen ohne Vertrag, mit besonderen Schwierigkeiten verbunden ist. Aufgrund von methodischen Änderungen in der Datenerfassung können keine weiter zurückreichenden Datenjahre berücksichtigt werden.
Fußnoten
- Für das Jahr 2008 wurden seitens der Arbeitsgemeinschaft der Ämter/Referate für Kirchenmusik der Diözesen Deutschlands keine Daten erhoben.
- Durch Addition sämtlicher Stellenumfänge ermittelte fiktive Anzahl der Vollzeitstellen (ohne Verwaltungsstellen).
- Stand: 6. Oktober 2022. Die Diözesen haben während des ganzen Kalenderjahres noch die Möglichkeit, ihre Daten zu korrigieren.
Quelleninformationen
Zusammengestellt und berechnet vom Deutschen Musikinformationszentrum nach Angaben der Arbeitsgemeinschaft der Ämter/Referate für Kirchenmusik der Diözesen Deutschlands sowie des Sekretariats der Deutschen Bischofskonferenz.