Die am Wochenende bekannt gewordene Streichliste über Haushaltseinsparungen von 30 Milliarden Euro aus dem Bundesfinanzministerium, betrifft auch die Kultur (siehe PM des Deutschen Kulturrates „Giftliste aus dem Bundesfinanzministerium bekannt machen“ vom 11.09.2005). Offensichtlich ist auch die Abschaffung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes (Mehrwertsteuer) für Kulturgüter geplant.

Zur Zeit gilt unter anderem für Bücher, für Noten, für Zeitungen und Zeitschriften sowie Kunstgegenstände ein ermäßigter Umsatzsteuersatz von 7%. An diesem ermäßigten Umsatzsteuersatz wurde als wichtigem Instrument der Kulturförderung festgehalten, auch wenn immer wieder auf Streichlisten aus dem Bundesministerium der Finanzen die Abschaffung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Kunstgegenstände gefordert wurde.

Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, hat vor wenigen Wochen die im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien gefragt, ob sie nach der Bundestagswahl die ermäßigte Umsatzsteuer als Instrument der indirekten Kulturförderung beibehalten wollen. Alle im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien haben eindeutig mit „Ja“ geantwortet.

Bündnis 90/Die Grünen schreiben: „Ja, wir wollen diese umsatzsteuerlichen Steuerbefreiungen und Steuerermäßigungen für Kunst und Kultur erhalten. Schon bei unserem Steuervergünstigungsabbaugesetz im Frühjahr 2003 haben wir die Bereiche Kunst und Kultur vom Abbau der Steuervergünstigungen ausgenommen.“

CDU/CSU formulieren: „Umsatzsteuerbefreiung und ermäßigter Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent bleiben erhalten.“

Die Linkspartei.PDS sagt zu: „Die Linkspartei.PDS wird sich dafür einsetzen, dass die Umsatzsteuerbefreiung und -ermäßigung als Instrument indirekter Kulturförderung auf nationaler und europarechtlicher Ebene erhalten bleibt.“

Die FDP stellt klar: „In der FDP gibt es keine Pläne zur Veränderung der Umsatzsteuerbefreiung und -ermäßigung im Bereich Kunst und Kultur.“

Die SPD führt aus: „.... Wir wollen die indirekte Kulturförderung durch das Instrument der Umsatzsteuerbefreiung und -ermäßigung beibehalten. Der auf sieben Prozent ermäßigte Mehrwertsteuersatz, der momentan für viele Kulturgüter gilt (u.a. für Bücher, Zeitungen und Gemälde), hat eine große Bedeutung für Kunst und Kultur, für Künstlerinnen und Künstler. Diese Regelungen sind in jedem Fall beizubehalten. ...“

Angesichts dieser eindeutigen Aussagen aus der Politik ist es für uns unverständlich, warum im Bundesministerium der Finanzen eine Streichliste entwickelt wird, die neben deutlichen Einschnitten im Kulturetat des Bundes offensichtlich auch die Abschaffung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für Kultur enthält. Die gestern laut dpa vom Bundesfinanzministeriumssprecher Stefan Giffeler versuchte Erklärung, dass es sich dabei um »eine konzertierte Aktion von Beamten mit CDU-Parteibuch und Teilen der Union« handele, klärt den Sachverhalt nicht auf, da sich ja auch die CDU eindeutig gegen eine Abschaffung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für Kultur ausgesprochen hat.

Der Deutsche Kulturrat fordert die Parteien auf, klarzustellen, ob sie noch zu ihren Zusagen stehen, die sie erst vor wenigen Wochen gemacht haben.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz für die Kultur war schon oft das Angriffsziel aus dem Bundesfinanzministerium, bislang hat die Politik diesen Plänen stets Einhalt geboten. Ebenso wie Lebensmittel erhalten Kulturgüter einen ermäßigten Umsatzsteuersatz, weil die geistige Nahrung wie die leibliche einer staatlichen Förderung bedarf. Wir fordern, dass noch vor der Wahl die Parteien klar stellen, ob sie den ermäßigten Umsatzsteuersatz für Kultur beibehalten wollen oder nicht.“

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