Der Verband der Deutschen Konzertdirektionen (VDKD) setzt sich für die steuerrechtliche Gleichbehandlung von Dirigenten ein. In einem Schreiben an das Bundesministerium der Finanzen fordert er, die Rechtsprechung des EuGH vollständig in nationales Recht umzusetzen und die Gleichstellung des Dirigenten explizit zu regeln. "Der Dirigent ist nicht zu hören - nach dieser Auffassung urteilen einige Finanzämter und sehen ihn als umsatzsteuerpflichtig im Gegensatz zu anderen Solisten an. So gilt in einem Klavierkonzert der Pianist als Solist, der Dirigent nicht", erklärt Michael Russ, Präsident des VDKD.

Der EuGH hat im Jahr 2003 in zwei Urteilen zur Umsatzbesteuerung festgelegt, dass Solisten ebenso wie Musikensembles ausübende Künstler sind und ihnen nach dem Grundsatz der steuerlichen Neutralität die Umsatzsteuerbefreiung nicht vorenthalten werden kann. In Deutschland galten bis dahin Musik-ensembles als umsatzsteuerbefreit, Solisten jedoch nicht. Diese Problematik kulminierte in dem Rechtsstreit um die "Drei Tenöre" und die Frage, ob diese steuerrechtlich als Einzelkünstler oder als Ensemble zu begreifen seien.

Als Begründung, warum ein Dirigent nicht unter die vom EuGH konstatierte Umsatzsteuerfreiheit für Solisten im Falle des § 4 Nr. 20a UStG fällt, führen einige deutsche Finanzämter an, dass "die Aufgabe des Dirigenten nicht die akustische Darbietung einer Musikproduktion gegenüber dem Publikum" umfasse und er insofern nicht "die gleiche kulturelle Aufgabe wie Orchester, Theater oder Chor" erfülle. Verbandspräsident Russ kommentiert: "Damit wird nicht nur die kulturelle Bedeutung des Dirigenten, sondern auch die rechtliche Tragweite des EuGH-Urteils verkannt. Der Dirigent verleiht durch seine Interpretation dem musikalischen Werk ein individuelles Gepräge, er regelt das Zusammenspiel zwischen Instrumentalisten und Sängern, Solisten und Ensemble. Nicht selten erhält eine musikalische Aufführung durch die Person des Dirigenten eine besondere Attraktivität. Er ist ausübender Künstler und muss als solcher gleichbehandelt werden wie Ensembles und andere Solisten."

Der Verband der Deutschen Konzertdirektionen e.V. wurde 1946 in Hamburg gegründet. Ziel des Verbandes ist die Stärkung der privatwirtschaftlich organisierten deutschen Konzertwirtschaft. Die angeschlossenen Agenturen, Konzertveranstalter und Stiftungen setzen im E- und U-Musik Bereich jährlich rund 1,6 Milliarden Euro um und sprechen ein Publikum von rund 40 Millionen Besuchern an.

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