Die Forderung des Verbandes der Deutschen Konzertdirektionen (VDKD) nach der steuerrechtlichen Gleichbehandlung von Dirigenten ist durch ein Urteil eines deutschen Zivilgerichts bekräftigt worden. Verbandspräsident Michael Russ: "Wir freuen uns über die Bestätigung unserer Auffassung, dass die kulturelle Bedeutung und künstlerische Leistung des Dirigenten als die eines Solisten vergleichbar anerkannt wird. Der VDKD hat das Bundesministerium der Finanzen bereits im vergangenen Jahr in einem Schreiben aufgefordert, die Recht-sprechung des EuGH vollständig in nationales Recht umzusetzen und die Gleichstellung des Dirigenten explizit zu regeln. Nun sind die deutschen Finanzverwaltungen aufgefordert, ihre rechtswidrige Praxis zu unterlassen und anzuerkennen, dass Dirigenten ebenso wie andere Solisten umsatzsteuerbefreit sein können."

Im vorliegenden Fall wurde die Beklagtenpartei durch das deutsche Zivilgericht dazu verurteilt, die Zahlung des einbehaltenen Umsatzsteueranteils eines Dirigentenhonorars an diesen zu leisten. Der vorgenommene Steuerabzug wurde zu Unrecht vorgenommen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. In der Urteilsbegründung weist das Gericht auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 3. April 2003 hin, wonach kein Grund bestehe, Künstler, die wie Gesangssolisten eine Einzelleistung erbringen, abweichend von anderen kulturellen Dienstleistern zu behandeln. Sodann führt das Gericht aus: "Diese Argumentation lässt sich auf einen bekannten Dirigenten übertragen. Es ist kein sachlicher Grund ersichtlich, einen berühmten Dirigenten insoweit anders zu behandeln als einen gleichermaßen bekannten (z.B. Gesangs-) Solisten. [...] Ebenso wie Gesangsolisten vermögen Dirigenten einer Aufführung ein besonderes künstlerisches Gepräge zu verleihen und/oder eine besondere Attraktivität einer bestimmten Aufführung herbeizuführen. Der Umstand, dass die Leistung des Dirigenten nicht unmittelbar ’hörbar’ ist, da er eine stimmliche oder akustische Leistung vergleichbar mit einem Gesangs- oder Instrumentalsolisten nicht erbringt, rechtfertigt keine abweichende Beurteilung. Vielmehr ist es gerade die Leistung des Dirigenten, die durch das Zusammenwirken zwischen Dirigent und den übrigen Mitwirkenden seine (des Dirigenten) künstlerische Leistung ’hörbar’ für das Publikum macht, wobei die ureigenste Interpretation seitens des Dirigenten gerade die künstlerische Leistung ist, aufgrund derer berühmte Dirigenten von den verschiedenen Orchestern engagiert werden."

Der Verband der Deutschen Konzertdirektionen e.V. wurde 1946 in Hamburg gegründet. Ziel des Verbandes ist die Stärkung der privatwirtschaftlich organisierten deutschen Konzertwirtschaft. Im VDKD sind rund 250 Agenturen, Konzertveranstalter und Stiftungen zusammengeschlossen, die im Bereich E- und U-Musik jährlich rund 1,6 Milliarden Euro umsetzen und ein Publikum von rund 40 Millionen Besuchern ansprechen.

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