Das UNESCO-Übereinkommen zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen tritt am 18. März 2007 in Kraft. Seit der Verabschiedung durch die UNESCO-Generalkonferenz im Oktober 2005 haben schon 50 Staaten die Konvention ratifiziert. Deutschland hat das Übereinkommen am 12. März ratifiziert. Die erste Vertragsstaatenkonferenz tritt voraussichtlich im Juni 2007 in Paris zusammen.

Das von der UNESCO-Generalkonferenz am 20. Oktober 2005 in Paris angenommene "Übereinkommen über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen" schafft eine verbindliche Grundlage zur Stärkung der kulturellen Vielfalt weltweit. Kernstück des Übereinkommens ist das Recht eines jeden Staates, regulatorische und finanzielle Maßnahmen zu ergreifen, die darauf abzielen, die Vielfalt der kulturellen Ausdrucksformen zu schützen und zu fördern. Öffentliche Kulturförderung erhält so gegenüber drohenden wettbewerbsrechtlichen Einschränkungen eine neue Legitimität.

Weltweit haben bislang 52 Staaten diese „Magna Charta der Kulturpolitik“ ratifiziert. Dazu sagt UNESCO-Generaldirektor Koïchiro Matsuura: „Die Schnelligkeit des Ratifizierungsprozesses ist beispiellos. Keine der UNESCO-Konventionen wurde in so kurzer Zeit von so vielen Staaten verabschiedet.“

Der Deutsche Bundestag hatte am 1. Februar 2007 mit großer Mehrheit den Beitritt Deutschlands zum UNESCO-Übereinkommen beschlossen. Deutschland hat das Übereinkommen am 12. März ratifiziert und wird gemeinsam mit seinen europäischen Partnern an der ersten Konferenz der Vertragsparteien – voraussichtlich im Juni 2007 - teilnehmen. Die EG ist dem Übereinkommen als Vertragspartei am 18. Dezember 2006 beigetreten. Dr. Roland Bernecker, Generalsekretär der Deutschen UNESCO-Kommission: „Die Europäische Union hat sich geschlossen für das UNESCO-Übereinkommen eingesetzt, was auch die kulturelle Dimension des zusammenwachsenden Europa stärken wird.“

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