Der Deutsche Musikrat unterstützt Kulturstaatsminister Bernd Neumann in seiner Absicht, die Verankerung des Staatsziels Kultur im Grundgesetz ggf. in der nächsten Legislaturperiode zu realisieren.

Hierzu Christian Höppner, Generalsekretär des Deutschen Musikrates: „Die Verankerung des Staatsziels Kultur im Grundgesetz ist für die Kulturnation Deutschland seit langem überfällig und gewinnt durch die Finanz- und Wirtschaftskrise sowie durch die von der Welthandelsorganisation angestoßene Diskussion zu Wettbewerbsverzerrungen im Kulturbereich an zusätzlicher Bedeutung. Nachdem im Deutschen Bundestag durch die ablehnenden Voten des Rechtsausschusses und des Ausschusses für Kultur und Medien das Staatsziel Kultur vorerst gescheitert und in dieser Legislaturperiode nicht mehr durchsetzbar ist, liegt die Verantwortung jetzt vor allem bei den Parteien. Deshalb kommt es darauf an, verbindliche Aussagen der Parteien für die Aufnahme des Staatsziels Kultur zu erhalten, damit dieses Thema Eingang in die nächste Koalitionsvereinbarung finden kann.

Kulturstaatsminister Bernd Neumann hat sich in der gestrigen Sitzung des Bundestagsauschusses Kultur und Medien erneut erfreulich klar für das Staatsziel Kultur ausgesprochen.

Es ist kein Ruhmesblatt für die parlamentarische Demokratie, dass – trotz des parteiübergreifenden Konsens in der Enquete-Kommission ‚Kultur in Deutschland’ und der zustimmenden Positionierung der SPD – der FDP-Antrag, die Formulierung ‚Der Staat schützt und fördert die Kultur’ ins Grundgesetz einzubringen, aus Gründen der Koalitionsraison sogar im Kulturausschuss gescheitert ist. Die partiell geäußerten Bedenken, dass mit diesem Zusatz die Bildungs- und Kulturhoheit der Länder eingeschränkt würde, sind nicht stichhaltig, weil dieser Zusatz nicht in die föderale Unabhängigkeit eingreifen würde, sondern die bereits bestehende gesamtstaatliche Verantwortung für diese Zukunftsbereiche der Entwicklung unserer Gesellschaft unterstreichen würde.

Der Deutsche Musikrat bedauert, dass in dieser Legislaturperiode das Staatziel Kultur keinen Eingang in das Grundgesetz finden wird und appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger, sich für ein Staatsziel Kultur bei den Parteien zu engagieren.“

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