Am 23. Mai 1949, vor genau 70 Jahren, wurde das Grundgesetz vom Parlamentarischen Rat in Bonn verabschiedet. Bis heute fehlt darin das explizite Bekenntnis zur Kultur als Staatsziel. Die Festschreibung der Ergänzung "Der Staat schützt und fördert die Kultur“ im Grundgesetz war in der Vergangenheit mehrfach Gegenstand kulturpolitischer Debatten, ist bislang jedoch gescheitert.

Hierzu Prof. Christian Höppner, Generalsekretär des Deutschen Musikrates: "Der Deutsche Musikrat appelliert an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, das Staatsziel Kultur im Grundgesetz zu verankern. Unabhängig vom Eigenwert künstlerischer Ausdrucksformen ist Kultur essentiell für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Ihre konstitutive Bedeutung für unsere Gesellschaft gehört endlich in unsere Verfassung.“

Bereits seit 1981 wird diskutiert, ob die Kultur als Staatsziel im Grundgesetz verankert werden solle. Die Enquete-Kommission "Kultur in Deutschland“ des Deutschen Bundestages empfahl in ihrem Zwischenbericht 2005 die Festschreibung des Staatszieles Kultur. 2006 und 2012 brachten die FDP-Fraktion und die SPD-Fraktion Gesetzentwürfe für die Ergänzung des Grundgesetzes um einen Artikel 20b ein – die Entwürfe fanden keine Mehrheit. Auch bei den Koalitionsverhandlungen der neuen Bundesregierung konnte man sich nicht darauf einigen, das Staatsziel Kultur im Grundgesetz zu verankern.

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