Innerhalb der ersten anderthalb Monate seit Start des Programms "Fokus Kultur. 6 Punkte für die Kultur“ wurden insgesamt 569 Projektstipendien in Höhe von jeweils 2.000 Euro an rheinland-pfälzische Künstlerinnen und Künstler vergeben. Damit wurden über 1,1 Mio. Euro seit Mitte Mai durch die Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur ausgeschüttet. Insgesamt stehen 7,5 Mio. Euro aus dem 15,5 Mio. umfassenden Kulturprogramm für die Stipendien zur Verfügung.
"Die Bilanz der ersten Wochen unseres Kulturprogramms ist erfreulich. Die Projektstipendien kommt bei den Künstlerinnen und Künstlern in Rheinland-Pfalz an und ermöglicht ihnen, ihrer Kunst in diesem corona-geprägten Sommer nachzugehen. Nach wie vor erreichen uns weitere Anträge auf Förderung“, berichtet Denis Alt, Staatssekretär im Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur.
"Nach konstruktiven Gesprächen mit den Kulturverbänden des Landes möchten wir die Förderkriterien weiter fassen, um das Programm breiter aufzustellen. Hierbei ist uns wichtig, dass die Förderung professionellen Kunst- und Kulturschaffenden zugute kommt und sie bei ihrer künstlerischen Arbeit unterstützt“, so Alt.
So werden ab dem 15. Juli die Förderkriterien für die Maßnahme 1 "Projektstipendien direkt“ erweitert. Neben Mitgliedern der Künstlersozialkasse können nun auch Künstlerinnen und Künstler einen Antrag auf Förderung stellen, die über eine künstlerische Ausbildung, ein jährliches Einkommen von mindestens 3.900 Euro durch eine künstlerische Tätigkeit oder eine fachspezifische Ausstellungs- und/oder Publikationstätigkeit bzw. eine qualifzierte künstlerische Praxis verfügen. Diese Erweiterungen gelten auch für die Maßnahme 4 "Neue Medien direkt“, die in Ausnahmefällen auch Einzelpersonen die Möglichkeit einer Antragsstellung bietet.
Übersicht zur Antragsberechtigung (ab 15. Juli):
Zuwendungsempfänger können Soloselbständige und Ensembles aller künstlerischen Sparten sein, die ihren Erstwohnsitz in Rheinland-Pfalz haben und
- Mitglied in der Künstlersozialkasse (Nachweis durch Angabe Versicherungsnummer der Künstlersozialkasse) sind oder
- über eine abgeschlossene künstlerische Ausbildung (Nachweis durch Kopie des Abschlusszeugnisses) verfügen oder
- als freischaffende Künstlerin/freischaffender Künstler arbeiten und aus dieser Tätigkeit Einnahmen in Höhe von mindestens 3.900 Euro im Jahr erzielen (Nachweis zum Beispiel durch einen Steuerbescheid) oder
- eine fachspezifische Ausstellungs- und/oder Publikationstätigkeit oder eine qualifizierte künstlerische Praxis nachweisen können.
Anträge für ein Projektstipendium können hier online gestellt werden: https://fokuskultur-rlp.antragsverwaltung.de/login.php