Der Landesmusikrat Rheinland-Pfalz, Dachverband für mehr als 500.000 musizierende Menschen in Rheinland-Pfalz, begrüßt die ab dem 15. Juli 2020 geltenden Veränderung der Förderkriterien für die Maßnahme "Projektstipendien direkt“ des für die Kultur in Rheinland-Pfalz zur Bewältigung der Corona-Krise entwickelten Programms "Fokus Kultur“. Bereits Anfang Mai hat der Landesmusikrat darauf hingewiesen, dass eine Öffnung des Stipendienprogramms für Musiker*innen auch ohne Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse unbedingt notwendig ist.
Hierzu Landesmusikrats-Präsident Peter Stieber: "Die Voraussetzung der Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse grenzte zahlreiche professionelle Musikerinnen und Musiker sowie Lehrkräfte aus, die von den Auswirkungen der Corona-Pandemie existenzgefährdend betroffen sind. Die jetzt eintretende Öffnung gibt auch diesen Soloselbständigen eine Möglichkeit zur Überbrückung. Allerdings halten wir an unsere Forderung an den Bund fest, die Förderungslücke für Soloselbständige schnellstmöglich zu schließen.“
Ab dem 15. Juli 2020 können sich Soloselbständige und Ensembles aller künstlerischen Sparten, die ihren Erstwohnsitz in Rheinland-Pfalz haben, auf das Arbeitsstipendium in Höhe von 2.000 Euro bewerben, auch wenn Sie nicht Mitglied der Künstlersozialkasse sind, aber
- über eine abgeschlossene künstlerische Ausbildung (Nachweis durch Kopie des Abschlusszeugnisses) verfügen oder
- als freischaffende Künstlerin/freischaffender Künstler arbeiten und aus dieser Tätigkeit Einnahmen in Höhe von mindestens 3.900 Euro im Jahr erzielen (Nachweis zum Beispiel durch einen Steuerbescheid) oder
- eine fachspezifische Ausstellungs- und/oder Publikationstätigkeit oder eine qualifizierte künstlerische Praxis nachweisen können.