Die Deutsche Orchestervereinigung (DOV) protestiert auf das Schärfste gegen den Staatstheater-Beschluss der Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern vom 13. August 2013. Darin hatte das Landeskabinett die Bedingungen für einen Einstieg als Gesellschafter in die Mecklenburgische Staatstheater Schwerin GmbH beschlossen.
Der Kabinettsbeschluss bestimmt u.a. wörtlich, dass die DOV gemeinsam mit der Opernchorgewerkschaft „im September 2013 mit Wirkung zum 1. Januar 2014 zwingend
eine dauerhafte Personalkostenabsenkung“ zu vereinbaren hat.
„Der Beschluss des Landeskabinetts ist ein unverschämter Eingriff in die grundgesetzlich geschützte Tarifautonomie von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden. Er verstößt damit gegen Verfassungsrecht. Das ist inakzeptabel“, protestiert DOV-Geschäftsführer Gerald Mertens. „Man verordnet hier von oben herab eine monatliche Lohnkürzung für die Arbeitnehmer in der Staatskapelle und des Opernchores von rund 25 % und gibt sogar schon die Zeitpunkte vor. Ich habe ja schon einiges erlebt, aber eine derartige Dreistigkeit und dazu ausgerechnet von einer SPD-geführten Landesregierung habe ich noch nie gesehen“, entrüstet sich Mertens.
„Aktuelle SPD-Wahlkampfversprechen wie Schutz von Arbeitnehmerrechten, Mindestlohn oder Tariftreue wirken vor diesem Hintergrund geradezu lächerlich“, so Mertens weiter. „Wir haben inzwischen für einige Orchester in den neuen Bundesländern flexible Haustarifverträge abgeschlossen, in denen Arbeitnehmer auf Lohn verzichten. Auch die Mitglieder der Staatskapelle Schwerin leisten bereits seit Jahren Lohnverzicht. Wir sind auch weiterhin zu tragfähigen Lösungen zum Erhalt einer kulturellen Infrastruktur bereit, aber nicht auf der Grundlage einer verfassungsrechtswidrigen Erpressung“, sagt Mertens abschließend.
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Quelle
http://www.dov.orgMehr zum Thema