Das Land Mecklenburg-Vorpommern will sich bei der Einrichtung eines "Staatstheaters Mecklenburg" engagieren. Dazu ist das Land bereit, sich an der Sanierung des Mecklenburgischen Staatstheaters Schwerin zu beteiligen, knüpft seine Hilfen jedoch an klare Bedingungen. Darauf hat sich das Kabinett gestern in seiner Sitzung einvernehmlich verständigt.
"Mit dem vorliegenden Angebot geht das Land weit über sein bisheriges Engagement hinaus. Zum ersten Mal seit 1990 erklärt das Land seine Bereitschaft, in die Trägerschaft von Theatern einzutreten. Auch eine Erhöhung der Mittel ist möglich", erklärte Kulturminister Mathias Brodkorb. "Allerdings ist die Bereitschaft des Landes an klare Bedingungen gebunden. Entscheidend wird daher sein, ob insbesondere die Stadt Schwerin, ihr Theater sowie alle Verhandlungspartner angesichts des Ernstes der Lage bereit sind, dieses Angebot anzunehmen und klare Entscheidungen zu treffen", sagte der Minister.
Darüber hinaus wies der Minister darauf hin, dass ähnliche Hilfsmaßnahmen auch an anderen Standorten möglich sind: "Es wird keine Bevorzugung des Standortes Schwerin geben. Für alle Theaterstandorte im Land gelten dieselben Bedingungen. Dort, wo Theater und Träger bereit sind, die notwendigen Maßnahmen zur langfristigen Sicherung der Theater- und Orchesterlandschaft in Abstimmung mit dem Land einzuleiten, wird auch das Land seinerseits zu Hilfen bereit sein." Hierbei würden auch keine Einheitslösungen für das gesamte Land vorgegeben, sondern nach vor Ort tragfähigen und funktionierenden Lösungen gesucht.
Das Land unterbreitet folgendes Angebot:
- Das Land erklärt seine grundsätzliche Bereitschaft, vom Jahr 2016 an in eine Gesellschaft "Staatstheater Mecklenburg" auf Basis des für den westlichen Landesteil vorgeschlagenen Modells einzutreten. Das Modell hatte die METRUM Management GmbH entwickelt. Voraussetzung hierfür ist eine erfolgreiche Umsetzung erster, entscheidender Konsolidierungsmaßnahmen in den Jahren 2014 und 2015.
- Das Land wird seine Mittel für die Theaterfinanzierung vom Jahr 2020 an dynamisieren.
- Das Land wird sich temporär an notwendigen Umstrukturierungskosten der Mecklenburgischen Staatstheater gGmbH zu einem "Staatstheater Mecklenburg" beteiligen.
- Das Land prüft eine Kostenbeteiligung an baulichen Maßnahmen am Standort Parchim.
- Das Land wird sich bis 2020 über bisherige Zahlungen hinaus an der Finanzierung des "Staatstheater Mecklenburg" beteiligen. Derzeit geht es hierbei einschließlich etwaiger Umstrukturierungskosten gemäß METRUM-Gutachten im Jahr 2014 von 1,2 Mio. Euro und in der Folge von bis zu 1,6 Mio. Euro in 2020 aus.
- Die bereits 2012 bewilligte Soforthilfe in Höhe von bis zu 2 Mio. Euro wird in 2013 ausgezahlt. Der Zuwendungsempfänger Landeshauptstadt Schwerin als Träger wird damit berechtigt und verpflichtet, die Zuwendung innerhalb von drei Monaten zweckgebunden an die gGmbH weiterzugeben, sofern die im Bescheid genannten Bedingungen erfüllt und gegenüber dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur nachgewiesen sind.
Dieses Angebot gilt zu den nachfolgenden Konditionen, die noch im August 2013 durch entsprechende Aufsichtsrats- und Stadtvertreterbeschlüsse des Mecklenburgischen Staatstheaters Schwerin bzw. der Landeshauptstadt Schwerin zu untersetzen sind.
Außerdem ist eine Einigung mit der Deutschen Orchestervereinigung (DOV) und der Vereinigung Deutscher Opernchöre und Bühnentänzer e. V. (VdO) im September 2013 mit Wirkung zum 1. Januar 2014 zwingend erforderlich. Anschließend ist eine Zielvereinbarung zwischen der Landeshauptstadt Schwerin, dem Mecklenburgischen Staatstheater Schwerin, den Trägern des Mecklenburgischen Landestheaters Parchim, dem Mecklenburgischen Landestheater Parchim und dem Land abzuschließen.
Voraussetzungen für das Angebot:
- Am Standort Schwerin sind bis 2020 30 Stellen (1,7 Mio. ) sozialverträglich abzubauen (altersbedingter Abgang, Nichtbesetzung, Vorruhestandsangebote), wovon bereits im Jahr 2014 110.000 Euro zu erbringen sind.
- Eine Einigung mit der Deutschen Orchestervereinigung (DOV) und der Vereinigung Deutscher Opernchöre und Bühnentänzer e. V. (VdO) auf eine dauerhafte Personalkostenabsenkung entsprechend der prozentualen Differenz der Kosten eines A-Orchesters zu einem B-Orchester ist zu erzielen.
- Es ist eine Spielplanoptimierung und Erhöhung der Wirtschaftlichkeit von Veranstaltungen (insbesondere im E-Werk) mit einer Reduzierung der direkten Veranstaltungskosten in Höhe von 400.000 Euro pro Jahr, beginnend im Jahr 2014 in Höhe von 120.000 Euro, zu erreichen.
- Die Integration des Mecklenburgischen Landestheaters Parchim als Produktionsstandort für das Kinder- und Jugendtheater und die Fritz-Reuter-Bühne inkl. Stellenanpassung um 7 Stellen bis 2020 (sozialverträglicher Abbau) mit einem Synergieertrag in Höhe von bis zu 600.000 Euro pro Jahr, beginnend ab 2014 mit einem Einspareffekt in Höhe von 180.000 Euro, ist einvernehmlich zu verhandeln.
- Die Finanzierungsbasis ist durch das Angebot von Gesellschafteranteilen insbesondere an den Landkreis Ludwigslust-Parchim und den Landkreis Nordwestmecklenburg zur Generierung von 400.000 Euro pro Jahr beginnend ab 2014 zu verbreitern. Hierbei sind vom Landkreis Ludwigslust-Parchim sowie der Stadt Parchim mindestens 300.000 Euro sowie vom Landkreis Nordwestmecklenburg 100.000 Euro zu erbringen.
- Für die Schlossfestspiele vom Jahr 2014 an ist ein Risikobegrenzungskonzept anhand eines separaten Wirtschaftsplanes (inkl. geplanter Veranstaltungen, geplanter Auslastung, Kostenkalkulation, Kartenpreisen, Einnahmeplan) unter Ausschluss einer Risikobeteiligung durch das Land zu erarbeiten. Dabei sind Einspareffekte von 200.000 Euro auszuweisen.
Außerdem verpflichtet sich die Landeshauptstadt Schwerin, im Rahmen des haushaltsrechtlich Möglichen ihren Zuschuss bis 2020 konstant zu halten.
Absätze
Quelle
http://www.regierung-mv.deMehr zum Thema