Die nordrhein-westfälische Wissenschaftsministerin Hannelore Kraft und der Rektor der Folkwang Hochschule, Professor Dr. Martin Pfeffer, unterzeichneten gemeinsam eine Zielvereinbarung für die Hochschule, mit der die Ergebnisse des Berichts der Musikkommission des Landes und die Novelle des Hochschulgesetzes umgesetzt werden.

"Mit der Unterzeichnung der Zielvereinbarungen wird nun auch bei den Musikhochschulen der Erneuerungs- und Profilierungsprozess der Wissenschaftslandschaft Nordrhein-Westfalen fortgesetzt," sagte Ministerin Kraft bei der Unterzeichnung.

Die Musikhochschulen werden auf der Basis der Zielvereinbarungen ein individuelles Profil entwickeln, das sich am neuen Hochschulgesetz orientiert. Die inhaltlich konkreten Ziele sind mit der Landesregierung abgestimmt, um jeder Musikhochschule ein spezielles, zukunftsweisendes Profil zu geben.

Die grundsätzlichen Ziele der Zielvereinbarungen sind:

  • Sicherung der nationalen und internationalen Konkurrenzfähigkeit und künstlerischen Exzellenz durch Profilbildung

  • Studienreform unter besserer Berücksichtigung von Berufsorientierung; Einführung von Bachelor-/Master-Studiengängen einschließlich der damit verbundenen inhaltlichen Erneuerung

  • Verbesserung der Qualitätssicherung; mehr Transparenz

  • Ausreichende Deckung der landesweiten Nachfrage im Bereich Musikpädagogik und Schulmusik bei Sicherung der Ausbildungsqualität

  • Ausbau von Kooperationen zur Verbesserung der künstlerischen Exzellenz der Musikausbildung

  • Regionale Musiknetzwerke auch in Verbindung mit der Laienmusik stärken die musikalische Kompetenz im Land


Für die Folkwang Hochschule bedeutet das:

  • Neuprofilierung und fachliche Aufgabenteilung zwischen den Standorten: Duisburg als Standort für Kammermusik, Alte Musik und Klavier, Bochum als Standort für Schauspiel in Fortsetzung der Tradition der Westfälischen Schauspielschule, Dortmund als Standort des zum 1. April 2004 gegründeten Orchesterzentrum der Musikhochschulen des Landes. Hier findet künftig eine neue, an den Anforderungen der beruflichen Praxis der Spitzenorchester besonders ausgerichtete Ausbildung von Orchestermusikern nach dem ersten Instrumental-Diplom - bzw. künftig nach dem Instrumental-Bachelor - statt.

  • Differenzierung der Musikerausbildung und Stärkung der Lehramtsausbildung

  • Erneuerung der Schulmusik und der Musikpädagogik

  • Beibehaltung der Kirchenmusik


Die Folkwang Hochschule wird ihre Studienstruktur auf Bachelor-/ Masterabschlüsse bis Ende 2006 umgestellt haben.

Die Verantwortung für die Umsetzung des umfassenden Leistungskatalogs liegt vereinbarungsgemäß bei der Folkwang Hochschule. Die Hochschule erhält künftig mehr Kompetenzen, die ihr ein selbstständigeres Handeln ermöglichen. Ministerin Kraft: "Die Hochschule ist dabei aber nicht sich selbst überlassen. Die durch die Umstrukturierung erwirtschafteten Ressourcen verbleiben der jeweiligen Hochschule, die sie zur Stärkung ihrer jeweiligen Profilbereiche investieren wird. Hochschule und Ministerium haben die Zielvereinbarung bis zum 31.12.2006 abgeschlossen, für Juni 2005 ist ein Zwischenbericht vereinbart."
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