Auf die prekäre Situation eines Teils der Lehrbeauftragten an den künstlerischen Hochschulen bzw. Universitäten hat der Deutsche Musikrat, u.a. durch seinen Bundesfachausschuss Musikberufe, mehrfach hingewiesen. Er begrüßt daher den Beschlussantrag der Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Einsetzung einer Arbeitsgruppe durch den Bundestag.

Christian Höppner, Generalsekretär des Deutschen Musikrates: „Der Beschlussantrag der Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN weist in die richtige Richtung, weil Lösungswege nur gemeinsam gefunden werden können. Es kann nicht sein, dass sich die künstlerische und pädagogische Arbeit an Hochschulen auf hochqualifizierte Lehrkräfte stützt, deren soziale Lage teilweise bereits prekär ist. Diese Entwicklung ist vor allem der unzureichenden Mittelzuweisung an die Hochschulen zuzuschreiben. Die steigende Studierendenzahl wird dieses Problem noch verschärfen.

Die Situation der Lehrbeauftragten an den Musikhochschulen bzw. künstlerischen Universitäten unterscheidet sich von Land zu Land und von Hochschule zu Hochschule. In jedem Fall aber muss den Hochschulleitungen durch eine adäquate Mittelzuweisung ermöglicht werden, den für ihre Einrichtung jeweils notwendigen Anteil an Professuren und Lehraufträgen realisieren zu können. Hierbei müssen Mindeststandards sozialer Absicherung und eine angemessene Honorierung für die Lehrbeauftragten sichergestellt werden. Dazu bedarf es einer Erhöhung der finanziellen Zuweisungen, da durch die strukturelle Unterfinanzierung der Musikhochschulen kein finanzieller Spielraum mehr vorhanden ist.

Die Hochschulleitungen brauchen die Unterstützung der Politik, sowohl im partnerschaftlichen Dialog mit den Landesparlamenten, als auch durch die impulsgebende Funktion der Zivilgesellschaft und des Bundes. Der Deutsche Musikrat steht – auch für die von der Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgeschlagene Arbeitsgruppe – beratend zur Verfügung.“

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