Nachdem im September 2011 die europäische Richtlinie zur Verlängerung der Leistungsschutzfristen für Musiker und Tonträgerhersteller von 50 auf 70 Jahre verabschiedet wurde, hat das Bundeskabinett heute dessen Umsetzung in deutsches Recht beschlossen.

Dazu Prof. Dieter Gorny, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbands Musikindustrie: „Die Umsetzung der EU-Richtlinie bezeichnet gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Debatten um das Urheberrecht ein wichtiges Signal für den Schutz der Rechte von Kreativen und ihrer Partner. Die Schutzfristenverlängerung sichert nicht nur die Einkünfte von Musikern im Alter, sondern schafft darüber hinaus für die Musikfirmen Planungssicherheit und Anreize, beispielsweise um weiter in die Digitalisierung von „Archivschätzen“ zu investieren. Inwiefern das neue Gesetz seine positiven Wirkungen konkret auch entfalten kann, ist neben noch zu erörternden Detailfragen vor allem auch von den Möglichkeiten zur Durchsetzung der zugestandenen Rechte im digitalen Raum abhängig. Hier sehen wir bekanntlich nach wie vor erhebliche Missstände, denen sich die Justizministerin – anders als der Kulturstaatsminister – leider bislang nicht stellt.“