Das Bundeskabinett hat heute einen Gesetzentwurf zur Verlängerung der Schutzdauer von Rechten ausübender Künstler und Tonträgerhersteller beschlossen. Kulturstaatsminister Bernd Neumann erklärte
dazu: „Mit der Verlängerung der Schutzdauer leisten wir einen wichtigen Beitrag zur finanziellen Absicherung ausübender Künstlerinnen und Künstler im Alter. Künftig stehen ihnen die Einnahmen aus ihrer Arbeit während des gesamten Lebens zur Verfügung. Damit schaffen wir ein Schutzniveau, das ihrer kreativen und künstlerischen Leistung gerecht wird.“
Bisher erloschen die Rechte an Aufzeichnungen von Darbietungen ausübender Künstler wie z.B. Musikern 50 Jahre nach ihrer Veröffentlichung. Bei Darbietungen, die auf einem Tonträger aufgenommen worden sind, verlängert sich dieser Schutz nun auf 70 Jahre. An den Zusatzeinnahmen der Tonträgerhersteller werden die Künstler über einen Vergütungsanspruch beteiligt.
Der Gesetzentwurf setzt eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2011 in deutsches Recht um. Er sieht weiterhin vor, dass bei Musikkompositionen mit Text die siebzigjährige Schutzfrist für Komponisten und Textdichter nicht mehr getrennt, sondern einheitlich nach dem Tod des Letztverstorbenen berechnet wird. Für die Schutzdauer von Musikkompositionen mit Text gelten damit in der gesamten EU die gleichen Regeln.
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