In der vergangenen Woche hat die EU-Kommission in Brüssel einen Vorschlag zur Vereinfachung der Regeln über die ermäßigten Mehrwertsteuersätze vorgelegt, der auf eine einheitlichere Anwendung in den Mitgliedstaaten abzielt. Nach diesem Vorschlag werden Mehrwertsteuer auf CDs, Tonträger und Musikkassetten etc. nicht in den „Anhang H“ der Mehrwertsteuerrichtlinie aufgenommen. Der Anhang H umfasst die Liste derjenigen Güter, auf die der ermäßigte Mehrwertsteuersatz angewendet werden kann. Der GDM hatte zusammen mit dem internationalen Tonträgerhändlerverband GERA die Aufnahme in diese „Kann-Bestimmung“ gefordert. Die den EU-Staaten damit gebotene Möglichkeit, den ermäßigten Mehrwertsteuersatz national anzuwenden, hätte ein positives Signal des kulturellen Stellenwertes von Musik dargestellt. Die EU-Kommission hingegen verwies darauf, dass der niedrigere Steuersatz nur einen geringen Einfluss auf die Verkaufspreise und den Arbeitsmarkt haben würde.

Die endgültige Entscheidung über einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz wird von den EU-Finanzministern im Herbst getroffen.

Sie finden den Vorschlag der EU-Kommission unter folgendem Link.
Quelle: http://gdm-online.com