Der Vorschlag der Musikindustrie, eine Reduzierung der Mehrwertsteuer auf Tonträger innerhalb der EU einzuführen, soll von der Europäischen Kommission abgelehnt worden sein. Die Kommission will heute offiziell ihre Vorschläge zur Mehrwertsteuerreform veröffentlichen; Tonträger sollen jedoch nicht in der Liste jener Produkte erscheinen, die vom regulären Mehrwertsteuersatz ausgenommen sind. Die endgültige Entscheidung über einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz wird von den EU-Finanzministern im Herbst getroffen.

Experten gehen davon aus, dass es der Musikindustrie nicht gelungen sei, überzeugend glaubhaft zu machen, dass sie unter einem tatsächlichen wirtschaftlichen Nachteil leide, der beseitigt werden müsse. Die Folge ist, dass CDs weiterhin mit 15 bis 25 Prozent EU-weit besteuert werden – trotz der Tatsache, dass andere Kulturgüter wie Bücher, Zeitungen, Kino- und Konzertkarten von einem reduzierten Mehrwertsteuersatz begünstigt werden.

Die IFPI zeigte sich enttäuscht: "Wir sind davon überzeugt, dass es sich hierbei um eine kulturelle Diskriminierung von Musiktonträgern handelt, da viele andere kulturelle Produkte bereits von einem niedrigeren Mehrwertsteuersatz profitieren," so ein Sprecher.

In der Zwischenzeit gelang es Rundfunk- und Fernsehanstalten, die Europäische Kommission davon zu überzeugen, Radio- und Fernsehempfang nicht von der Liste der Dienstleistungen mit ermäßigtem Mehrwertsteuersatz zu streichen. Vor einigen Wochen noch wollte die Kommission den reduzierten Mehrwertsteuersatz abzuschaffen und argumentierte, dass das Wachstum von Fernseh-, Radio- und Internet-Dienstleistungen kartellrechtliche Fragen aufgeworfen habe, die eine Abschaffung des ermäßigten Mehrwertsteuersatz unumgänglich mache.

Diese Wende wird als Sieg für öffentlich-rechtliche und private Fernseh- und Rundfunkanstalten gesehen, die angeben, dass die Anforderungen der Digital Economy ihre Dienstleistungen in finanzieller Hinsicht belaste.

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