Zur geplanten Absenkung des Künstlersozialabgabesatzes teilte Kulturstaatsministerin Monika Grütters mit: "Die Künstlersozialversicherung leistet einen unverzichtbaren und elementaren Beitrag, um Künstlerinnen und Künstler sozial abzusichern. Sie steht als einzigartige kulturpolitische Errungenschaft exemplarisch dafür, dass Kulturpolitik durch Rahmensetzung mehr Freiraum für Künstler und Kreative schaffen kann.
Die geplante erneute Senkung der Abgabesatzes im nächsten Jahr ist ein sehr gutes Signal. Sie unterstreicht die bereits im vergangenen Jahr eingeläutete Trendwende und wird sicherlich dazu beitragen, die Akzeptanz der Künstlersozialversicherung allgemein noch weiter zu erhöhen. Dass nunmehr der Abgabesatz einen Prozentpunkt unter dem Satz von 2016 liegt, zeigt auch, dass wir mit dem Gesetz zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes das richtige Instrument gewählt haben, um die Künstlersozialversicherung zukunftsfest zu machen – im Interesse der Kreativen und auch der verpflichteten Unternehmen.“
In der Künstlersozialversicherung sind derzeit rund 185.000 selbständige Künstlerinnen und Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten pflichtversichert. Als Freiberufler haben sie den Vorteil, in den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung miteinbezogen zu werden. Die Versicherten tragen nur die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge, ihre Beitragslast entspricht derjenigen eines Arbeitnehmers. Die andere Hälfte der Beiträge wird durch die Künstlersozialabgabe der Unternehmen, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten (30 Prozent) und einen Bundeszuschuss (20 Prozent) finanziert. Die Künstlersozialabgabe wird dabei als Umlage erhoben, der Abgabesatz wird jährlich für das jeweils folgende Kalenderjahr festgelegt. Als Bemessungsgrundlage werden alle in einem Kalenderjahr an selbständige Künstlerinnen und Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten gezahlten Entgelte verwendet.“