Kulturstaatsminister Bernd Neumann begrüßte den heutigen Beschluss des Deutschen Bundestags zum Künstlersozialversicherungsgesetz: „Die Künstlersozialversicherung gehört zu den ganz besonders wichtigen Instrumenten der Kulturförderung. Mit der Gesetzesänderung wird die finanzielle Stabilität der Künstlersozialversicherung nachhaltig gestärkt und damit die notwendige soziale Absicherung für die Künstler geschaffen.“
Die gestiegene Zahl der Versicherten haben den Finanzbedarf der Künstlersozialversicherung in den letzten Jahren deutlich erhöht. Daher ergab sich die Notwendigkeit, ihre finanziellen Grundlagen zu verbessern. Durch die verstärkte Erfassung möglichst aller abgabepflichtigen Unternehmen wird nun eine höhere Beitragsgerechtigkeit angestrebt. Bei den Versicherten werden die gemeldeten Einkommen künftig wirksamer erfasst. Auf diese Weise wird die Finanzierung der Künstlersozialversicherung auch bei steigenden Mitgliederzahlen stabilisiert werden können.
Mit der Künstlersozialversicherung sind zur Zeit rund 150.000 freiberufliche Künstler und Publizisten in die Pflichtversicherung der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen. Die Finanzierung erfolgt zur Hälfte durch die Beiträge der Versicherten, zu 20 Prozent über einen Bundeszuschuss sowie zu 30 Prozent durch die Künstlersozialabgabe, die bei den kunst- und publizistikverwertenden Unternehmen erhoben wird.
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