Heute wurde im Deutschen Bundestag die dritte Reform des Künstlersozialversicherungsgesetzes verabschiedet. Mit dieser Reform wurde das Künstlersozialversicherungsgesetz zukunftsfest gemacht.

Ein Kernpunkte der Reform ist, dass künftig bei allen Arbeitgeber durch die Deutsche Rentenversicherung auch geprüft wird, ob eine Künstlersozialabgabe zu zahlen war und ob diese ordnungsgemäß abgeführt wurde und wird. Es ist davon auszugehen, dass viele Unternehmen über ihre Abgabepflicht nicht informiert sind und daher ihrer Verpflichtung nicht nachkommen, für in Anspruch genommene Leistungen von freiberuflichen Publizisten, Grafikern, Musikern und anderen Künstlern Künstlersozialabgabe zu entrichten.

Ein weiterer wichtiger Baustein ist, dass künftig eine jährlich wechselnde Stichprobe an Versicherten stärker überprüft wird. Damit wird die bereits bestehende Beitragsüberwachung der Versicherten optimiert.

Bei der Reform des Künstlersozialversicherungsgesetzes werden beide Gruppen, abgabepflichtige Unternehmen und versicherte Künstler, in den Blick genommen. Die Ausgewogenheit der Reform machte sich durch eine breite Zustimmung im Deutschen Bundestag durch die Koalitionsfraktion sowie FDP-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bezahlt. Lediglich Die Linke stimmte gegen die Reform.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Erfreulich ist zuerst, dass sich mit dieser Reform alle im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien zur Künstlersozialversicherung bekennen und sich damit hinter dieses in Europa einmalige System zur Versicherung selbständiger Künstler und Publizisten stellen. Aus den Nachbarländern wird das deutsche System als Vorbild gesehen, gerade weil es an der berufsmäßigen Ausübung einer künstlerischen Tätigkeit und nicht an der Qualität des Werkes ansetzt. In der Künstlersozialkasse sind sowohl Unterhaltungskünstler als auch Künstler so genannter Ernster Werke versichert und dieses Modell hat sich bewährt. Ebenso hat sich in den mehr als 20 Jahren ihres Bestehens als richtig erwiesen, dass der Gesetzgeber bewusst keine Definition der versicherten Berufsgruppen vornimmt. Es findet jeweils eine fundierte Einzelentscheidung der Künstlersozialkasse gegebenenfalls unter Einschaltung der Widerspruchsausschüsse statt, in den Experten aus dem jeweiligen künstlerischen Feld vertreten sind. Die Künstlersozialkasse wurde mit dieser Reform zukunftsfest gemacht.“

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