Der Deutsche Bühnenverein (DBV) und die Deutsche Orchestervereinigung (DOV) haben sich am 24. April 2007 in Köln nicht auf einen neuen Flächentarifvertrag für die deutschen Kulturorchester verständigen können. Mehr als zweieinhalb Jahre hatten beide Seiten über eine Aktualisierung von Tarifnormen verhandelt. Dabei waren von Musikerseite erhebliche Zugeständnisse angeboten worden, wie z.B. Flexibilisierung und Ausschöpfung von Arbeitszeit, Verzicht auf Urlaubsgeld, Absenkung des 13. Monatsgehalts, Einführung einer neuen, teilweise abgesenkten Vergütungsordnung für Neueingestellte, Kooperationen zwischen benachbarten Orchestern.

Keine Verständigung gab es schließlich bei der Frage zukünftiger Vergütungsanpassungen: Seit 1957 erhielten die Orchestermitglieder stets dieselben Vergütungserhöhungen wie der übrige öffentliche Dienst. Diese Rechtslage wurde vom Bundesarbeitsgericht im Jahr 1994 bestätigt. Inzwischen hat sich die Verhandlungsgemeinschaft der Arbeitgeber für den öffentlichen Dienst zwischen Bund, Ländern und Kommunen teilweise aufgelöst. Für die Zukunft wollte der DBV bei unterschiedlichen Vergütungsabschlüssen zwischen Ländern und Kommunen gegenüber der DOV nur noch den jeweils geringeren Anpassungssatz garantieren. Dies würde jedoch die Staats- und Kommunalorchester zukünftig fallweise vom öffentlichen Dienst abkoppeln. Eine dauerhaft ungleiche Behandlung von Künstlern und Verwaltungsangestellten innerhalb der Kulturbetriebe war für die DOV nicht akzeptabel.

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