In den heutigen Tarifverhandlungen in Köln, die auf Arbeitgeberseite vom Deutschen Bühnenverein geführt wurden, hat die Musikergewerkschaft Deutsche Orchestervereinigung (DOV) die Unterzeichnung des neuen Tarifvertrags für Kulturorchester (TVK) verweigert. Bereits im November 2006 hatten die Tarifparteien eine unterschriftsreife Einigung erzielt. Die anschließenden Redaktionsgespräche hatte die DOV überraschend mit erheblichen Nachforderungen belastet. Insbesondere fordert sie eine „Lohnautomatik“, mit der künftige Lohnerhöhungen des öffentlichen Dienstes bedingungslos auf Musiker übertragen werden. Der Bühnenverein lehnt eine solche „Lohnautomatik“ ab, weil Lohnerhöhungen sowohl im öffentlichen Dienst als auch in den anderen künstlerischen Bereichen in der Regel mit Kompensationen vereinbart werden. Solche Kompensationen können beispielsweise die Verlängerung der wöchentlichen Arbeitszeit, die Kürzung des 13. Monatsgehalts oder die Einführung leistungsbezogener Vergütungen sein. Die DOV ist zu solchen Gegenleistungen der Musiker nicht bereit. Aus Sicht des Bühnenvereins sind sie aber unverzichtbar, um die steigenden Kosten bei den Orchestern in den Griff zu bekommen.

Der Direktor des Bühnenvereins, Rolf Bolwin, fordert die DOV daher auf, zu einer vernünftigen Verhandlungsposition zurückzukehren. „Die Musikergewerkschaft muss ihren Beitrag dazu leisten, dass Orchester auch in Zukunft bezahlbar sind. Endlose taktische Spielereien sind unverantwortlich und schaden den Orchestern. Der Tarifvertrag sollte im Interesse des Spielbetriebs nun unverzüglich abgeschlossen werden“, so Bolwin heute nach den Verhandlungen. Seit fast zwei Jahren verhandeln beide Parteien über eine Neufassung des TVK. Der TVK regelt die Arbeits- und Vergütungsbedingungen für rund 100 Opern- und Konzertorchester.