Der Vorstandsvorsitzende der GEMA, Prof. Reinhold Kreile, hat in einem Interview mit der »Financial Times Deutschland« (FTD) vom 25.7.2005 Kritik an der von der Europäischen Kommission (EU-Kommission) geplanten europaweiten Lizenz für Onlinemusik geübt. Seiner Ansicht nach birgt das vorgesehene Modell die Gefahr »offenbar nicht gesehener chaotischer Veränderungen«.

Die EU-Kommission bezweckt eigenen Angaben vom 7.7.2005 zufolge, den Online-Musikhandel in der EU zu erleichtern. Bisher müssen die Lizenzen für jedes EU-Land separat mit verschiedenen Verwertungsgesellschaften verhandelt werden. Künftig soll eine einzige Lizenzierung der Urheberrechte für alle 25 EU-Staaten ausreichen. Nachdem ursprünglich mehrere Strukturen der grenzüberschreitenden kollektiven Rechtewahrnehmug gleichberechtigt im Gespräch waren, sehen die Experten aus Brüssel nun die effizienteste Lösung darin, den Rechteinhabern zu erlauben, eine Verwertungsgesellschaft ihrer Wahl mit der Wahrnehmung ihrer Rechte in der gesamten EU zu beauftragen.

Prof. Kreile sieht in diesen Veränderungen nach Angaben der »FTD« weder einen Nutzen für die Rechteinhaber noch für die Anbieter. Er begrüßte zwar »die Absicht, europaweit den Onlineerwerb von Musik zu erleichtern«. Aber die Autorenvergütung müsse »nach dem Prinzip des Schutzes des geistigen Eigentums« festgesetzt sein, »nicht nach der falsch verstandenen Wettbewerbsordnung«. Der Vorstandsvorsitzende der GEMA brachte gegenüber der Zeitung seine Befürchtung zum Ausdruck, dass die Tonträgerindustrie die angemessene Vergütung der Urheber möglichst drücken wolle. Das geplante Verfahren wirke sich zu Lasten der Komponisten und Textdichter aus, da ein Wettbewerb zwischen den europäischen Verwertungsgesellschaften zu dem Einbruch der bisherigen Tarife führen könnte.