Der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments hat am Dienstag (26. Februar 2019) die mit den EU-Ministern vorläufig vereinbarte Reform der EU-Urheberrechtsvorschriften gebilligt.

Die zwischen Vertretern des Europäischen Parlaments und des Rates getroffene Vereinbarung soll sicherstellen, dass die im Urheberrecht festgelegten Rechte und Pflichten auch im Internet gelten. Die Gesetzgeber haben sich auch dafür eingesetzt, dass das Internet ein Raum der Meinungsfreiheit bleibt. Ausschnitte aus Nachrichtenartikeln können so weiterhin geteilt werden, ebenso wie Gifs und Memes.

Die vereinbarten Maßnahmen verbessern die Möglichkeiten der Rechteinhaber, insbesondere von Musikern, Interpreten und Drehbuchautoren sowie von Nachrichtenverlagen, bessere Vergütungsvereinbarungen für die Nutzung ihrer auf Internetplattformen angebotenen Werke auszuhandeln.

Der Text besagt auch, dass die vereinbarten Regeln nicht für das nicht-kommerzielle Hochladen von Werken in Online-Enzyklopädien wie Wikipedia oder Open-Source-Softwareplattformen wie GitHub gelten. Außerdem werden Start-up-Plattformen weniger Verpflichtungen unterliegen als etablierte Plattformen.

Nächste Schritte

Der Gesetzesentwurf wurde mit 16 Ja-Stimmen bei 9 Nein-Stimmen und ohne Stimmenthaltung angenommen. Die endgültige Abstimmung im Europäischen Parlament findet in der Plenarsitzung vom 25. bis 28. März (tbc) statt.

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