Insbesondere wegen der geplanten Einführung einer vergütungsfreien Schranke (Musikzitat) fordert der Deutsche Musikrat vom Bundesjustizministerium eine Nachbesserung bei der Urheberrechtsreform.

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat am 24. Juni 2020 einen Diskussionsentwurf für ein "Zweites Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarkts“ zur Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinien veröffentlicht. Der Deutsche Musikrat begrüßt den Entwurf, sieht aber Schwierigkeiten in der Einführung einer vergütungsfreien Schranke in § 51a UrhG (Musikzitat) sowie einzelnen Änderungen zum Urhebervertragsrecht, die zum Teil hinter den europäischen Vorgaben zurückblieben bzw. die bisherige deutsche Rechtslage verschlechterten. Klärungsbedarf sieht der Musikrat zudem bei einzelnen Regelungen im Entwurf für ein separates Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz.

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