Das erste Verfahren gegen einen illegalen Anbieter von Musik in einer "Tauschbörse" ist erfolgreich zum Abschluss gebracht worden: Ein 23-jähriger Auszubildender in Cottbus hatte mehrere tausend Musiktitel illegal bei KaZaa angeboten. Der Mann zahlt 8.000 Euro, die zivilrechtlich im Vergleichsweg vereinbart wurden. Außerdem wurde er zu einer Zahlung von 80 Tagessätzen (wegen geringen Einkommens in diesem Fall 400 Euro) Geldstrafe zuzüglich der Gerichtskosten verurteilt. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
Der Fall des Auszubildenden ist einer von 68, in denen die deutsche Musikwirtschaft, vertreten durch die Hamburger Rechtsanwaltskanzlei Rasch, Strafanzeigen gestellt hatte (vgl. Presseerklärung vom 30.3.2004).
Auf Anfrage der Staatsanwaltschaft teilte der Provider im April die Identität des Musikpiraten mit. Zur Beweissicherung beantragte die regional zuständige Staatsanwaltschaft eine Hausdurchsuchung, die Anfang Mai stattgefunden hat. Die Mutter des Beschuldigten wurde von der Arbeit abgeholt, der Straftäter erschien wenig später ebenfalls zu Hause. Die Polizei fand einen PC mit rund 6.000 Musiktiteln als MP3-Dateien und beschlagnahmte rund 100 gebrannte CD-Rohlinge mit weit mehr als 1.000 Musiktiteln.
Nach der strafrechtlichen Verurteilung im beschleunigten Verfahren wurden auch die zivilrechtlichen Ansprüche schnell geklärt. Der Rechtsverletzer unterzeichnete eine Unterlassungserklärung, mit der er sich verpflichtet, künftig keine illegalen Musikangebote mehr zu unterbreiten. Außerdem verpflichtete er sich zur Zahlung von 8.000 Euro Schadenersatz. Die Höhe der zivilrechtlichen Forderung trägt dem großen Umfang der illegalen Musikangebote Rechnung.
Eine weitere Hausdurchsuchung hat in der vergangenen Woche im Raum Stuttgart stattgefunden; dort wurden zwei Computer eines 57-jährigen Lehrers mit mehreren tausend Musiktiteln beschlagnahmt, obwohl der Mann nur 25 Original-CDs besitzt. Der Mann hat die Taten gestanden, das Strafverfahren läuft, und zivilrechtliche Forderungen wurden geltend gemacht.
Außerdem kündigen die Musikfirmen die Einleitung weiterer Verfahren an. Gerd Gebhardt, Vorsitzender der deutschen Phonoverbände: "Wir wehren uns gegen Rechtsverletzer, die sich trotz umfangreicher Aufklärungsmaßnahmen nicht von illegalen Musikangeboten abhalten lassen. Der erste Fall ist als Präzedenzfall abgeschlossen - die nächsten Fälle werden folgen."
In Deutschland ist die Kenntnis der Rechtslage im Hinblick auf "Tauschbörsen"-Angebote am höchsten in ganz Europa. 79% der Deutschen wissen, dass Musikangebote in "Tauschbörsen" praktisch immer illegal sind; vor einem halben Jahr waren es noch 74%. 72% aller Befragten wissen, dass Rechtsverfahren gegen illegale Musikanbieter im Internet eingeleitet wurden. 71% - also fast alle Personen, die davon Kenntnis haben - halten das Vorgehen für wirkungsvoll. 66% der Befragten unterstützen das Vorgehen der Rechteinhaber gegen illegale Angebote - auch hier der höchste Wert in Europa. Das sind die Ergebnisse einer Studie, die im Auftrag des internationalen Tonträgerverbandes IFPI von der GfK in Deutschland, Großbritannien, Dänemark und Frankreich durchgeführt wurde. Befragt wurden 1.000 Personen je Land, in Dänemark 500.
Zugenommen hat auch die Kenntnis über legale Musikangebote im Internet. Etwa 20 Dienste bieten allein in Deutschland Musik zum Herunterladen an, weltweit sind es rund 100. Der legale Musikmarkt im Internet etabliert sich zügig.
Absätze
Quelle
http://www.ifpi.deMehr zum Thema