Der Deutsche Bundestag hat am 30. November 2018 das Qualifizierungschancengesetz zur Verbesserung der Weiterbildungschancen von Beschäftigten beschlossen. Außerdem sollen mit dem Gesetz der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung gesenkt und der Zugang zum Arbeitslosengeld erleichtert werden. So wurde beispielsweise die Rahmenfrist, innerhalb derer die Mindestversicherungszeit für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld zurückzulegen ist, von zwei Jahren auf 30 Monate verlängert. Dies bedeutet eine signifikante Verbesserung der Rahmenbedingungen für Kulturschaffende, deren Arbeitsleben oftmals von Einzelaufträgen und befristeten Engagements geprägt ist. Kulturstaatsministerin Monika Grütters befürwortet das Qualifizierungschancengesetz. Weitere Informationen dazu finden sie in der offiziellen Pressemitteilung der Kulturstaatsministerin.

Hierzu Prof. Martin Maria Krüger, Präsident des Deutschen Musikrates: "Die prekäre Situation von Kunst- und Musikschaffenden ergibt sich häufig aus einer Folge kurzfristiger Beschäftigungsverhältnisse, welche bisher keinen Zugang zur Arbeitslosenversicherung ermöglichen. Mit dem neuen Qualifizierungschancengesetz wurde die Rahmenfrist für den Erwerb eines Mindestanspruchs verlängert bei gleichzeitiger Verkürzung des erforderlichen Anstellungszeitraums. Dies stellt einen wichtigen Schritt zur besseren Absicherung der freischaffenden Kreativen dar, die für das reichhaltige Kultur- und Musikleben unseres Landes einen grundlegenden Beitrag leisten. Der Deutsche Musikrat begrüßt diese Neuregelung und dankt Bundestag, Bundesregierung und Kulturstaatsministerin Monika Grütters.“

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