Der Deutsche Kulturrat positioniert sich in einer Stellungnahme zum Vorschlag des Reformstaatsvertrags der Länder. Der Kulturrat äußert dort seine Verwunderung darüber, wie stark mit diesem Vorschlag von Seiten der Politik in das operative Handeln der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten eingegriffen werden soll. Der Deutsche Kulturrat unterstreicht sowohl die Unabhängigkeit der redaktionellen Arbeit des Rundfunks als auch die herausragende Bedeutung, die dieser für den Kulturbereich hat.
Bildung von Schwerpunktangeboten im Fernsehen
Der Vorschlag der Länder sieht vor, dass der Sender 3sat mit dem Programm von arte zusammengeführt wird. De facto bedeutet das einen Wegfall von 3sat mit seinen starken Akzenten im Kultur- und Wissenschaftsbereich. Eine Fusion von 3sat und arte würde zu einem erheblichen Verlust an kultureller Vielfalt im öffentlich-rechtlichen Fernsehen und zu beträchtlichen Auftragsverlusten der in den Ländern verankerten Kultur- und Kreativwirtschaft führen und ist daher abzulehnen. Kritisch wird auch der Vorschlag gesehen, die lineare Ausstrahlung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zum 1. Januar 2033 zu beenden.
Reduzierung der Hörfunkprogramme
Die geplante Streichung von 16 Hörfunkprogrammen sieht der Deutsche Kulturrat mit Sorge und Unverständnis. Der Hörfunk ist von unschätzbarem Wert für die Kulturberichterstattung, insbesondere auch für ein Abbild des Kulturschaffens in den Regionen. Als sehr problematisch erachtet der Deutsche Kulturrat ferner die geplanten Kooperationsprogramme sowie die Möglichkeit eines „Mantelprogramms“. Beides würde die durch die eigenen Profile der Sender ermöglichte kulturelle Vielfalt deutlich einschränken.
Zusammenarbeit mit Kultur- und Bildungseinrichtungen
Die angestrebten Partnerschaften zwischen Rundfunkanstalten und Kultureinrichtungen werden vom Deutschen Kulturrat begrüßt. Wichtig dafür ist allerdings der Erhalt der Kulturwellen der ARD-Sendeanstalten.
Einrichtung eines Medienrates
Die von den Ländern vorgeschlagene Einrichtung eines Medienrates als zusätzliches Gremium hält der Deutsche Kulturrat für überflüssig. Hier wird eine zu den bestehenden Gremien zusätzliche Struktur geschaffen, die die bewährten föderalen Strukturen aushöhlen könnte. Ein Zusatznutzen kann hier nicht erkannt werden.
Konkretisierung der Telemedienangebote
Die Verschärfung von Einschränkungen im non-linearen Angebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bezüglich begleitender oder vertiefender Texte oder auch im Bereich aktueller Berichterstattung hält der Deutsche Kulturrat für unnötig. In der Frage der Konkurrenz zu privatwirtschaftlichen Presseunternehmen gibt es bereits ausreichende Schranken, die nicht weiter verschärft werden müssen.
Stärkung der Zusammenarbeit
Die vorgeschlagene stärkere Zusammenarbeit mit Blick auf Technik und Administration sieht der Deutsche Kulturrat ebenfalls kritisch. Es stellt sich unter anderem die Frage, ob eine dadurch entstehende große Verwaltungsstruktur tatsächlich zur erhofften Beweglichkeit der Sender führen würde.
Etablierung eines Kodex zum Einsatz von KI
Der Deutsche Kulturrat begrüßt, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten einen gemeinsamen Kodex vereinbaren sollen, in welchem Grundsätze zur Nutzung von KI festgelegt werden. Wichtig sind hier unter anderem Aspekte wie Transparenz bzw. Kennzeichnung, die Klarstellung, dass die journalistische Entscheidung nicht durch KI ersetzt werden darf, sowie eine angemessene Vergütung von Urheberinnen und Urhebern, deren Werke durch KI genutzt werden.
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Die Vorschläge der Länder zum Reformstaatsvertrag weisen alle in eine Richtung: Weniger Kultur! Sowohl die vorgeschlagene Fusion von 3sat und arte als auch die massive Reduzierung der Hörfunkprogramme hätten – man kann es nicht anders sagen – katastrophale Auswirkungen auf das Kulturleben in Deutschland. Es ist unbedingt nötig, dass hier noch einmal Hand angelegt wird.“
Das Positionspapier „Kulturelle Vielfalt im öffentlich-rechtlichen Rundfunk stärken statt einschränken!“ kann hier abgerufen werden.