Der Deutsche Musikrat reagiert auf den Entwurf des Staatsvertrags zur Reform des Öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ÖRR), den die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 26. September 2014 zur öffentlichen Anhörung freigegeben haben. Der Musikrat benennt darin zentrale Kritikpunkte mit Blick auf das Musikleben. Es müsse deutlich werden, dass es zur Kernaufgabe des ÖRR gehöre, schwerpunktmäßig Inhalte zu erzeugen, die der Markt nicht aus sich selbst heraus erstelle. Dazu gehöre Musik in ihrer Vielfalt inklusive der Neuen Musik, der Alten Musik, des Jazz, der Amateurmusik und der Volksmusik.
Die geplante Einrichtung eines neuen Gremiums in Form eines "Medienrates" sieht der Deutsche Musikrat als entbehrlich an. Das Vorhaben, das Vollprogramm 3sat teilweise oder vollständig in das Vollprogramm arte und dessen Telemedienangebote zu überführen, lehnt der Deutsche Musikrat ab.