Die aufgerufenen Honorare freischaffender, professioneller Musiker:innen liegen seit Jahrzehnten im Äquivalent weit unter dem Mindestlohn. Dies gilt auch für den Bereich der öffentlichen Förderung in Berlin. Die Musiker:innen sind zeitgleich mit rapide steigenden Lebenshaltungskosten konfrontiert.
 
Um dieser Situation zu begegnen, hat das DACH Musik Berlin (IG Jazz Berlin, inm, VAM Berlin, ZMB) mit Unterstützung der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlicher Zusammenhalt 2022 ein Modell zur Berechnung von angemessenen Honoraruntergrenzen erarbeitet, das im Frühjahr 2023 als „Berliner Modell“ veröffentlicht worden ist (siehe hier). Es sieht einen Stufenplan zur Einführung der Honoraruntergrenzen vor. Auch der Deutsche Musikrat hat in diesem Jahr eine vergleichbare Empfehlung publiziert (siehe hier).
 
Trotz breitem Konsens in Politik, Verbänden und Verwaltung über die Notwendigkeit der Einführung von Honoraruntergrenzen unterläuft der Haushaltsentwurf für den Berliner Doppelhaushalt 24/25 in seiner aktuellen Fassung die Bemühungen in diese Richtung. Statt spartenübergreifend ausreichend Mittelaufwüchse für die initiale Einrichtung und Einhaltung von Honoraruntergrenzen bereitzustellen, sieht er im Musikbereich zusätzlich sogar Kürzungen in den Förderetats vor!
 
Sollte im Haushalt 24/25 keine substantielle Nachbesserung im Bereich Musik erfolgen, droht eine weitere faktische Absenkung der Honorare von Musiker:innen in der öffentlichen Förderung, obwohl sie schon jetzt dramatisch unterhalb eines Mindestlohnäquivalents liegen.

DACH Musik Berlin

IG Jazz Berlin e.V. www.ig-jazz-berlin.de, post@ig-jazz-berlin.de
initiative neue musik e.V. (inm) www.inm-berlin.de, vorstand@inm-berlin.de
Vereinigung Alte Musik Berlin e.V. (VAM Berlin) www.alte-musik-berlin.de/vam-berlin/, berlin@v-a-m.org
Zeitgenössisches Musiktheater Berlin e.V. (ZMB) www.musiktheater-berlin.de/, vorstand@musiktheater-berlin.de