Um in der öffentlichen Förderung für existenzsichernde Honorare für freischaffende Musizierende zu sorgen, schlägt der Deutsche Musikrat eine Honoraruntergrenze von 675 Euro vor. Die Empfehlung wurde in der DMR-AG "Faire Vergütung" erarbeitet, der Vertreter*innen verschiedener Genres, Strukturen, Verbände und Gewerkschaften angehören. Da der empfohlene Tagessatz weit über dem aktuellen Honorarniveau liegt, schlägt der DMR zur Vermeidung einer Überlastung der Förderstrukturen eine schrittweise Einführung vor.