Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts, dass das Land Berlin keine zusätzlichen Finanzhilfen vom Bund und den Ländern auf Grund seiner Haushaltsnotlage erhalten wird, wird sich massiv auf den Haushalt des Landes Berlin auswirken.
Das Land Berlin wird in den nächsten Jahren noch stärker sparen müssen als bisher. Das bedeutet voraussichtlich einen weiteren Personalabbau, auch in den Kultureinrichtungen in der Trägerschaft des Landes, einen Abbau an Zuschüssen für Kultureinrichtungen und Kulturvereine bis möglicherweise sogar zur Schließung von Institutionen.
Angesichts dieser Haushaltsnotlage fordert der Deutsche Kulturrat den Bund auf, nun für die Kultur in die Bresche zu springen. Seit dem 1. September ist die Verantwortung des Bundes für die Repräsentation des Gesamtstaates in der Bundeshauptstadt grundgesetzlich verankert. Im Verlauf der Föderalismusdebatte wurde stets darauf verwiesen, dass sich diese Verantwortung vor allem im Kulturbereich manifestiert.
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Der Bund darf die Kultur in Berlin jetzt nicht im Regen stehen lassen. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts stehen voraussichtlich auch massive Einschnitte im Kulturhaushalt an. Hier muss der Bund seine Verantwortung wahrnehmen und dazu beitragen, dass Berlin als Bundeshauptstadt ein vielfältiges und hochwertiges kulturelles Angebot behält. Dieses gebietet der neue Grundgesetzartikel 22. Hier ist festgelegt, dass der Bund für die Repräsentation des Gesamtstaats in der Bundeshauptstadt zuständig ist.“
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