Der Bundesverband Musikindustrie (BVMI) bewertet die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das BGH-Urteil im Fall "Metall auf Metall“ müsse neu entschieden werden, als eine Chance für den BGH, den Fall noch einmal neu zu sortieren.

BVMI-Geschäftsführer Dr. Florian Drücke: "Das Urteil wird uns noch eine Weile beschäftigen! Gut ist, dass das BVerfG grundsätzlich klargestellt hat, dass die Kunstfreiheit nicht per se stärker ist als das Eigentumsrecht. Es wird nun spannend, wie der BGH mit der dritten Befassung mit der Angelegenheit umgeht, gerade auch mit Blick auf die Vorlage zum EuGH. Uns ist wichtig, dass die Beteiligung der Kreativen und ihrer Partner nicht ausgehöhlt wird. Interessant ist auch der Fingerzeig auf den Gesetzgeber, den man aber sicherlich gerade auch im Hinblick auf die europäische Diskussion über die Harmonisierung des Urheberrechts genauer analysieren muss."

Der BVMI hat sich in der Vergangenheit bereits mehrfach grundsätzlich gegen eine erlaubnisfreie Nutzung einzelner Klangpartikel im Rahmen des Samplings ausgesprochen. Überall dort, wo die Übernahme von Tonfetzen nicht nur technisch nachweisbar, sondern auch bemerkbar sei oder gar auf Erkennbarkeit ziele, müsse eine Nutzung ohne Einwilligung der Rechtinhaber auch weiterhin unzulässig sein. Neben der Möglichkeit die Tonfolgen nachzuahmen bestehe stets die Möglichkeit, sich vom Rechteinhaber die fraglichen Rechte lizenzieren zu lassen. Ein sogenanntes "Source-Clearing" ist gängige Praxis unter Kreativen.