Künstleragenturen und Konzertveranstalter widmen sich der Vorbereitung und Durchführung von Musikveranstaltungen wie Konzerten, Festivals und Tourneen oder fungieren als örtliche Veranstalter; ein Teil von ihnen ist gleichzeitig oder ausschließlich im Bereich der Künstlervermittlung und des Künstlermanagements tätig. Neben zahlreichen privatwirtschaftlichen Unternehmen agiert die ZAV der Bundesagentur für Arbeit in diesem Bereich als öffentlich getragene Institution. Das Deutsche Musikinformationszentrum (miz) verzeichnet Mitglieder des Bundesverbands der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft e.V. (BDKV) mit Musikbezug sowie weitere Unternehmen, sofern Angaben eingereicht wurden. Nicht genannt werden Institutionen, deren Tätigkeitsschwerpunkt auf der Durchführung einer einzelnen Veranstaltung, der Vermittlung eines einzelnen Künstlers oder der Bespielung eines einzelnen Veranstaltungsorts liegt. Als Konzertveranstalter treten auch weitere Institutionen und Organisationen auf: Zu ihnen zählen öffentliche Kultureinrichtungen wie Theater, Orchester und Ausbildungsstätten sowie gemeinnützige Musikvereinigungen, Kulturgesellschaften, Verbände und Vereine, insbesondere solche von regionaler und örtlicher Bedeutung und Ausstrahlung.
Künstleragenturen und Konzertveranstalter widmen sich der Vorbereitung und Durchführung von Musikveranstaltungen wie Konzerten, Festivals und Tourneen oder fungieren als örtliche Veranstalter; ein Teil von ihnen ist gleichzeitig oder ausschließlich im Bereich der Künstlervermittlung und des Künstlermanagements tätig. Neben zahlreichen privatwirtschaftlichen Unternehmen agiert die ZAV der Bundesagentur für Arbeit in diesem Bereich als öffentlich getragene Institution. Das Deutsche Musikinformationszentrum (miz) verzeichnet Mitglieder des Bundesverbands der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft e.V. (BDKV) mit Musikbezug sowie weitere Unternehmen, sofern Angaben eingereicht wurden. Nicht genannt werden Institutionen, deren Tätigkeitsschwerpunkt auf der Durchführung einer einzelnen Veranstaltung, der Vermittlung eines einzelnen Künstlers oder der Bespielung eines einzelnen Veranstaltungsorts liegt. Als Konzertveranstalter treten auch weitere Institutionen und Organisationen auf: Zu ihnen zählen öffentliche Kultureinrichtungen wie Theater, Orchester und Ausbildungsstätten sowie gemeinnützige Musikvereinigungen, Kulturgesellschaften, Verbände und Vereine, insbesondere solche von regionaler und örtlicher Bedeutung und Ausstrahlung.