Der Verband der Deutschen Konzertdirektionen (VDKD) ist erfreut über die Absenkung der Künstlersozialabgabe auf 4,9 Prozent im Jahr 2008. Verbandspräsident Michael Russ macht hierbei deutlich: „Wir freuen uns über die Senkung der Künstlersozialabgabe im Jahr 2008 auf 4,9 Prozent. Dies ist ein erster Schritt nach der Reform des Künstlersozialversicherungsgesetzes im Frühjahr dieses Jahres. Wir hoffen, dass die privatwirtschaftlichen Veranstalter durch sinkende Beitragssätze weiter entlastet werden, 2003 betrug dieser Abgabesatz noch 3,8 Prozent und 2004 noch 4,3 Prozent.“

Die dritte Reform des Künstlersozialversicherungsgesetzes soll unter anderem gewähr­leisten, dass durch eine größere Erfassungsgenauigkeit der Abgabepflichtigen sowie einer stärkeren Prüfung der Versicherungspflicht der Versicherten der Beitragssatz konstant gehalten, beziehungsweise auf die Höhe des Jahres 2004 reduziert werden kann. Nach dem Höchststand von 5,8 Prozent im Jahr 2005 betrug die Abgabe für Verwerter künstlerischer und publizistischer Leistungen im Jahr 2006 5,5 Prozent und für das laufende Jahr 5,1 Prozent. Das Künstlersozialversicherungsgesetz bietet selbständigen Künstlern und Publizisten Schutz in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Die Künstlersozial­kasse finanziert sich zu 50 Prozent durch die Versicherten, zu 20 Prozent durch den Bundeszuschuss und zu 30 Prozent durch die Verwerter künstlerischer und publizistischer Leistungen.

Der Verband der Deutschen Konzertdirektionen e.V. wurde 1946 in Hamburg gegründet. Ziel des Verbandes ist die Stärkung der privatwirtschaftlich organisierten deutschen Konzertwirtschaft. Im VDKD sind rund 250 Agenturen, Konzertveranstalter und Stiftungen zusammengeschlossen, die im Bereich E- und U-Musik jährlich rund 2 Milliarden Euro umsetzen und ein Publikum von rund 42 Millionen Besuchern ansprechen.

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