Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, ist erfreut darüber, dass zum dritten Mal in Folge die Künstlersozialabgabe leicht gesenkt werden konnte. Vom Höchststand 2005 von 5,8%, über 5,5 % im Jahr 2006, 5,1% im Jahr 2007 sinkt sie im kommenden Jahr auf 4,9%.

Bei der Künstlersozialversicherung handelt es sich um eine Pflichtversicherung für freiberufliche Künstler und Publizisten. Die versicherten Künstler und Publizisten sind über die Künstlersozialversicherung kranken-, pflege- und rentenversichert. Die Versicherten zahlen 50% des Beitrags an die Künstlersozialkasse, die Verwerter künstlerischer und publizistischer Leistungen mit der Künstlersozialabgabe 30% und der Bund durch einen Zuschuss 20%.

Die Künstlersozialabgabe beträgt im nächsten Jahr 4,9% der an selbständige Künstler und Publizistengezahlten Honorare. Das einzelne abgabepflichtige Unternehmen wird durch die Absenkung der Künstlersozialabgabe entlastet.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Ein wichtiges Ziel bei der Reform des Künstlersozialversicherungsgesetzes im Frühjahr dieses Jahres war, tatsächlich alle abgabepflichtigen Unternehmen zu erfassen und damit die Künstlersozialabgabe auf viele Schultern zu verteilen. Viele, die sich heute über die Abgabe beschweren, vergessen, dass es sich um keine neue Abgabepflicht handelt, sondern nunmehr lediglich besser kontrolliert wird, ob die Unternehmen ihrer gesetzlichen Verpflichtung auch tatsächlich nachkommen. Es ist davon auszugehen, dass die konsequente Kontrolle aller abgabepflichtigen Unternehmen zu einer weiteren Absenkung der Künstlersozialabgabe führen wird und sich damit der positive Trend der letzten Jahre fortsetzt. Dies ist im Interesse aller abgabepflichtigen Unternehmen.“

Absätze