Die Behauptung der Musikergewerkschaft DOV, sie habe sich mit dem Bühnenverein auf eine Nachzahlung von bis zu zwei Monatsgehältern für die seit 2010 ausgebliebenen Lohnerhöhungen verständigt, entbehrt jeder Grundlage. Das mit der DOV abgestimmte Eckpunktepapier vom 12. November 2013 enthält diese Vereinbarung mit keinem Satz. Vorgesehen ist lediglich, dass jeder Arbeitgeber, der diese volle Nachzahlung aufgrund früherer Zusagen erbringt, das ausdrücklich gegenüber dem Bühnenverein erklärt. Gibt er diese Erklärung nicht ab, greift nach dem Eckpunktepapier eine Nachzahlungsverpflichtung von einem Monatsgehalt. Dieses Ergebnis hat der Bühnenverein in seiner Tarifausschusssitzung akzeptiert und nur redaktionell, aber nicht inhaltlich modifiziert. Davon, dass man die Tarifverhandlungen hat platzen lassen, kann nicht die Rede sein „Die Musikergewerkschaft DOV steht wegen ihrer verfehlten Tarifpolitik mittlerweile vor einem Scherbenhaufen und weiß selbst nicht mehr weiter“, kommentiert der Direktor des Deutschen Bühnenvereins, Rolf Bolwin, die jetzt entstandene Tarifsituation. Sie habe über Jahre jegliche Tarifverhandlungen abgelehnt und sei wegen der Lohnerhöhungen schon unnötigerweise vor Gericht gezogen. Nun, nachdem man den Prozess vor dem Bundesarbeitsgericht verloren habe, setze die DOV die verfehlte Strategie der Nichtverhandlung fort, indem sie ein Ultimatum stelle und mit Streiks drohe. „Damit gefährdet die DOV die Existenz von vielen Orchestern, vor allem in den neuen Bundesländern,“ so Bolwin. Der Bühnenverein fordert die DOV auf, unverzüglich an den Verhandlungstisch zurückzukehren.

Der Bühnenverein weist darauf hin, dass die tariflich vereinbarte Vergütungsordnung nicht gekündigt ist und deshalb Vollstreiks, wie sie die DOV androht, unzulässig sind.