Am 8. November 2013 hatten sich die kleinen Tarifkommissionen des Deutschen Bühnenvereins (DBV) und der DOV auf einen Kompromiss verständigt: Ab 1. November 2013 sollten für die Kommunal- und Staatsorchester um zwischen 8 bis 9 Prozent erhöhte Vergütungstabellen in Kraft gesetzt werden. Dies hätte weitgehend den seit 2010 im öffentlichen Dienst der Länder und Kommunen jeweils vereinbarten Erhöhungen entsprochen. Außerdem hatte man sich auf eine Nachzahlung für die seit 2010 den meisten Orchestern vorenthaltenen Lohnerhöhungen von bis zu zwei Monatsgehältern verständigt.

Der Tarifausschuss des DBV hat diesen Tarifkompromiss jetzt überraschend platzen lassen. Nach der Tarifausschusssitzung vom 21. November 2013 wurde die DOV mit diversen Nachforderungen konfrontiert: Unter anderem soll nun die Nachzahlung seit 2010 generell auf nur ein Monatsgehalt begrenzt werden. Höhere Nachzahlungen sollen nur noch dort erfolgen, wo sie zuvor ausdrücklich vor Ort zugesagt worden sind. Die Musiker sollen ab sofort bis 31. Mai 2014 auf jedwede Arbeitskampfmaßnahmen verzichten.

DOV-Geschäftsführer Gerald Mertens: „Die DOV bedauert diesen unerwarteten Rückzieher der Arbeitgeber und ist verärgert über die inakzeptablen Nachforderungen.“ Mertens weiter: „Um jetzt erneut drohende, massive Arbeitskämpfe der Kommunal- und Staatsorchester noch in letzter Minute abzuwenden, hat die DOV am 24. November 2013 dem DBV eine Frist zur verbindlichen Annahme des bereits von beiden Seiten fertig ausgehandelten Tarifkompromisses (Eckpunkte-Einigung vom 8. November 2013) bis zum 29. November 2013, 12:00 Uhr, gesetzt.“ Mertens abschließend: „Verstreicht diese Frist ungenutzt, wird die DOV ihre Mitglieder bundesweit zu kreativen Vorstellungsstreiks aufrufen. Dann könnte bei vielen Opernhäusern und Orchestern bald „Stille Nacht“ auf dem Programm stehen“, sagt Mertens abschließend.

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