Die Rundfunkkommission der Länder hat im März 2023 einen Zukunftsrat eingesetzt, der sich mit der Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beschäftigte. Im Januar 2024 hat das achtköpfige Gremium unter Leitung seiner Vorsitzenden Julia Jäkel als Ergebnis weitreichende Reformvorschläge vorgelegt. Die Rundfunkkommission hat sich am 25. und 26. Januar in Bingen mit den Vorschlägen zur Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auseinandergesetzt und die Ergebnisse in einem Eckpunktepapier zusammengefasst. Man darf davon ausgehen, dass sich diese Ansätze in einem weiteren Medienänderungsstaatsvertrag niederschlagen werden.
Die Rundfunkkommission teilt die Einschätzung des Zukunftsrats, dass eine Transformation des öffentlich-rechtlichen Systems und besonders der ARD sich nicht auf finanzielle Fragen beschränken dürfe, sondern auch solche der Qualität und die Erwartungen der Gesellschaft einbeziehen müsse. Dabei müsse – so seine erste Forderung zur Konkretisierung des Rundfunkauftrags – „der öffentlich-rechtliche Rundfunk die kulturell-föderale Vielfalt in Deutschland publizistisch abbilden“ – eine Forderung, der sich der Kulturrat NRW anschließt.
Wenige Absätze nach dieser festgestellten Gemeinsamkeit fordert das Eckpunktepapier der Rundfunkkommission die Zusammenlegung und Streichung linearer Spartenkanäle, denn die nicht-lineare Mediennutzung müsse stärker gewichtet werden. Hier ist der Kulturrat NRW in Bezug auf die geforderte Vielfalt skeptisch: Angebote für die nicht-lineare Mediennutzung ermöglichen zwar Nutzer*innen eine passgenaue Rezeption, doch stellt sich dann auch schnell eine „Blasenbildung“ ein, die das publizistische Abbilden der kulturell-föderalen Vielfalt in Deutschland unterläuft.
Der Zukunftsrat hat weiterhin die Errichtung einer ARD-Anstalt mit zentraler Leitung anstelle der jetzigen Arbeitsgemeinschaft empfohlen, deren kollegial gedachte Leitung die alleinige Strategie-, Steuerungs-, Finanz- und Organisationskompetenz für die bundesweiten digitalen Plattformen und Angebote sowie die bundesweiten linearen Fernsehprogramme der ARD haben solle. Diesem Vorschlag folgt die Rundfunkkommission nicht und setzt stattdessen auf eine neue selbständige, gemeinsame Organisationseinheit von ARD, ZDF und Deutschlandradio für die Entwicklung und den Betrieb eines gemeinsamen Plattformsystems. Dies soll nach Ansicht der Rundfunkkommission der erste Schritt zu stärkerer Kooperation sein, die im neuen Medienstaatsvertrag verpflichtend festgelegt werden soll.
Der Kulturrat NRW begrüßt grundsätzlich die Überlegungen zugunsten einer effektiveren Gesamtstruktur der ARD, doch sieht er eine starke Regionalität der Programme und eine Erfüllung des Kulturauftrags in der föderalen Bundesrepublik besser in einer Struktur gewährleistet, in der die bisherigen Sender ihre organisatorische Eigenständigkeit behalten. Ein Kooperationsgebot wäre dadurch nicht geschmälert.
Der Kulturrat NRW begrüßt sehr, dass sich der Zukunftsrat zu einer Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bekennt und ganzheitliche Reformvorschläge macht. Sie beziehen sich auf Struktur, Programm, Regionalität, Kultur und weitere Aspekte. Die Fülle der Detailvorschläge versteht der Zukunftsrat als eine geschlossene Empfehlung, aus der man sich nicht das eine oder andere herausnehmen möge, was opportun erscheint. Allerdings macht er im Kapitel „Offene Fragen“ selbst darauf aufmerksam, dass seine Empfehlungen unvollständig sind.
Diese Unvollständigkeit betrifft in Teilen gerade den Kulturauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Dazu gehören die Klangkörper der ARD-Sender, die in ihrer Bedeutung für die Erfüllung des Funktionsauftrags, der Programmproduktion und der Präsenz für das Publikum nicht erkannt werden. Andere Aspekte der Umsetzung des Kulturauftrags sind erst gar nicht erfasst wie etwa die Kooperation der Sender mit Kultureinrichtungen oder auch die Nutzung des öffentlich-rechtlichen Programmerbes. Die Empfehlung, für die Klangkörper der Sender andere Trägerschaften zu suchen, folgt wiederum der vor allem politisch motivierten Einsparauf¬forderung. Dies trägt der Wirkung der Orchester, Bands und Chöre für die kulturelle Vielfalt der Bundesrepublik und die kulturelle Versorgung sowie die Vermittlungsangebote in den Regionen der Sendegebiete in keiner Weise Rechnung.
Für den kommenden Medienänderungs¬staats¬vertrag fordert der Kulturrat NRW,
- die divergierenden Vorschläge von Zukunftsrat und von Rundfunkkommission der Länder zur Organisationsform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vor allem in Bezug auf die regionale und kulturelle Vielfalt sowie deren publizistische Abbildung genauer zu prüfen,
- die Empfehlungen des Zukunftsrats gerade in Bezug auf eine verstärkte Regionalität der Angebote und Spiegelung der kulturellen Vielfalt in Deutschland auszuarbeiten und umzusetzen,
- den bereits im 3. Medienänderungsstaatsvertrag gestärkten Kulturauftrag auszubauen und gesetzlich umzusetzen,
- lineare Spartenkanäle nicht voreilig zugunsten eines primär nicht-linearen Medienangebots und schon gar nicht zugunsten eines Einspareffekts zu opfern,
- den Kulturauftrag des Rundfunks im Hinblick auf Kulturkanäle, Kooperationen mit Kulturveranstaltern in den Ländern und den Erhalt der Klangkörper zu stärken. Die öffentlich-rechtlichen Sender müssen Auftraggeber für kulturelle Güter und Leistungen bleiben.