Der am Mittwoch vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Durchsetzungsrichtlinie ins nationale Recht bedeute eine Schwächung des Urheberrechts in Deutschland. Das erklärte der Geschäftsführer des Deutschen Musikverleger-Verbandes, Dr. Heinz Stroh, am Donnerstag auf der MIDEM in Cannes.

Er sprach die Hoffnung aus, dass es bei den parlamentarischen Beratungen in den nächsten Wochen gelinge, den Politikern aller Fraktionen deutlich zu machen, dass die Rechtsverletzungen im Internet nur durch eine Verbesserung der Gesetze begegnet werden könne. Auch sei die Begrenzung der Anwaltsgebühren bei der ersten Abmahnung auf nur 50 Euro eine Farce und werde die Internet-Piraten nur noch ermutigen, weiterzumachen. Stroh: “Angesichts der bedrohlichen Situation für Rechteinhaber durch illegale Filesharing-Systeme und der damit einhergehenden vielen einzelnen Rechtsverletzungen sei der verabschiedete Entwurf des Bundeskabinetts mehr als bedenklich.”

Stroh kritisierte auch die Vorstellung des Bundeskabinetts, an dem grundsätzlichen Erfordernis eines Richtervorbehalts festzuhalten, obwohl dies in der Praxis für die Bekämpfung der Piraterie unpraktikabel sei und zuviel Zeit koste, um den Piraten auf die Spur zu kommen.