Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf zur Durchsetzungsrichtlinie ist bei der Musikwirtschaft auf Unverständnis und Kritik gestoßen. „Der vorliegende Entwurf verfehlt das Ziel der EU-Richtlinie, der Kreativwirtschaft effektive Mittel zum Schutz ihrer Rechte an die Hand zu geben“, sagte Michael Haentjes, Vorsitzender der Deutschen Phonoverbände. „Mit der Einführung einer Deckelung der Abmahngebühren bei Urheberrechtsverletzungen werden Künstler und Musikwirtschaft doppelt bestraft. Sie haben den Schaden und müssen auch noch die Kosten der Rechtsverfolgung weitgehend selber tragen“, so Haentjes weiter. Damit werde das Urheberrecht zum zahnlosen Tiger.

Außerdem sei durch das Festhalten an einem Richtervorbehalt beim Auskunftsanspruch gegen Internet Service Provider gleichzeitig die Chance verpasst worden, effektiv und unbürokratisch gegen die Flut der illegalen Downloads vorzugehen. Nach dem jetzt vorliegenden Entwurf sind die Rechteinhaber gezwungen, zur Identifizierung der Nutzer illegaler Tauschbörsen das Gericht anzurufen. Jährlich werden in Deutschland über 400 Millionen Musikstücke aus illegalen Tauschbörsen heruntergeladen. Das sind rund 20 Mal mehr als legal über das Internet verkauft werden. Durch Raubkopien und illegale Downloads entgehen der Musikwirtschaft und dem Staat jährlich Einnahmen in dreistelliger Millionenhöhe.

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