Mit der Neuregelung des Kulturgutschutzes vor einem Jahr wurde das deutsche Recht an internationale Vorgaben und EU-Standards angepasst. Bisher gab es, abgesehen von EU-weit geltenden Regelungen für Kulturgüter aus dem Irak und Syrien, in Deutschland weder effektive Einfuhrregelungen noch gesetzliche Sorgfaltspflichten für den Handel mit Kulturgut. Mit dem im Deutschen Bundestag ohne Gegenstimme verabschiedeten Kulturgutschutzgesetz, das am 6. August 2016 in Kraft getreten ist, hat sich dies grundlegend geändert.
Kulturstaatsministerin Monika Grütters sieht in den ersten konkreten Zahlen der Länder den Beleg dafür, dass im Gesetzgebungsverfahren geäußerte Bedenken zum Verwaltungsaufwand unbegründet waren: "Das neue Kulturgutschutzgesetz hat seinen ersten Praxistest bestanden. Eine ‚Antragsflut‘ bei den Genehmigungsverfahren ist gänzlich ausgeblieben. Der Verwaltungsaufwand liegt deutlich unter allen Befürchtungen des Kunsthandels: So wurden in den ersten elf Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes nur knapp 1.000 Ausfuhrgenehmigungen für den EU-Binnenmarkt bundesweit beantragt und von den Ländern erteilt.“ Der Kunsthandel hatte mindestens 10.000 bis 30.000, manche Sammler hatten sogar über 100.000 Anträge prognostiziert.
Faktisch sind seit Inkrafttreten des Kulturgutschutzgesetzes bis Ende Juni 2017 bundesweit 987 Ausfuhrgenehmigungen für Kulturgüter in EU-Mitgliedstaaten beantragt und erteilt worden. Zudem haben deutsche Museen insgesamt 320 Mal von dem neuen Instrument der "allgemeinen offenen Genehmigung“ Gebrauch gemacht, die bisher erforderliche Einzelgenehmigungen privater und öffentlicher Museen im internationalen Leihverkehr ersetzen. Da diese offenen Genehmigungen zudem für fünf Jahre und den gesamten Museumsbestand gelten, konnte der Verwaltungsaufwand für Museen, vor allem aber auch mittelfristig für die Verwaltungen der Länder, erheblich reduziert werden.
Grütters betonte weiter: "Bei der Eintragung national wertvollen Kulturguts hat sich die bisherige, zurückhaltende Praxis der Länder seit 1955 auch mit dem neuen Gesetz – wie von der Bundesregierung erwartet – bestätigt, und ich bin den Ländern für diese Zurückhaltung dankbar.“
Seit letztem Jahr erfolgte bisher nur eine einzige Eintragung eines Kunstwerkes als "national wertvoll“ – und dies auf Antrag des Eigentümers selbst. Ein zweites Eintragungsverfahren läuft derzeit. Umgekehrt sind bisher 16 sogenannte "Negativatteste“ durch die Länder erteilt worden, die dem Eigentümer schriftlich zusichern, dass sein Kulturgut nicht national wertvoll ist und keine Eintragung erfolgt.
Auch auf EU-Ebene soll der Kulturgutschutz zukünftig gestärkt werden. So hat die EU-Kommission Mitte Juli den Vorschlag einer EU-Verordnung für die Einfuhr von Kulturgut in den EU-Binnenmarkt veröffentlicht. Staatsministerin Grütters betont in diesem Zusammenhang: "Der Entwurf zeigt, dass innerhalb der EU absolute Einigkeit über den Handlungsbedarf in diesem Bereich besteht.“ Weiter führt sie aus: "Die Mitgliedstaaten haben nun Gelegenheit, den Vorschlag der Kommission zu prüfen. Er ist ein wichtiger erster Schritt. In Teilen geht er deutlich über das deutsche Kulturgutschutzgesetz hinaus, in anderen bleibt er hinter diesem zurück. Einzelheiten, insbesondere die vorgeschlagene Schaffung einer bisher nicht erforderlichen EU-Genehmigung bei Einfuhr, müssen in den kommenden Monaten noch geklärt werden, damit wir ein effektives und gleichzeitig praktikables Instrument an der Hand haben, um gegen den illegalen Handel mit Kulturgütern EU-weit vorzugehen.“
Die Pressemitteilung der EU-Kommission sowie der Entwurf der geplanten Einfuhrregelung vom 13. Juli 2017 sind abrufbar unter: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-17-1932_de.htm
Das Kulturgutschutzgesetz ist – auch auf Englisch – online abrufbar unter: http://www.gesetze-im-internet.de/kgsg/. Eine Handreichung für die Praxis zum neuen Gesetz ist seit Anfang April 2017 veröffentlicht. Sie kann kostenlos beim Publikationsversand der Bundesregierung bestellt werden und ist online abrufbar unter www.kulturstaatsministerin.de.
Generelle Informationen zum Kulturgutschutz in Deutschland und anderen Staaten stehen auf dem Portal Kulturgutschutz Deutschland zur Verfügung. Derzeit wird das Angebot erweitert und voraussichtlich in neu gestalteter Form ab Mitte September freigeschaltet.