Das Kulturgutschutzrecht wird neu geregelt. Die Bundesregierung verfolgt dabei zwei Ziele: Der illegale Handel vor allem mit Raubgut soll bekämpft, national wertvolles Kulturgut besser vor der Abwanderung ins Ausland geschützt werden. Der Bundesrat hat das entsprechende Gesetz verabschiedet.
Das neue Kulturgutschutz wird den illegalen Handel mit Objekten aus Raubgrabungen effektiver unterbinden. Foto: Reuters
"Der Kulturgutschutz ist eine im Grundgesetz festgeschriebene Aufgabe. Dahinter steht die Überzeugung, dass Kunst einen Wert hat, nicht nur einen Preis", hatte Kulturstaatsministerin Monika Grütters im Deutschen Bundestag erklärt. Am 23. Juni war der Gesetzentwurf dort ohne Gegenstimmen verabschiedet worden. Heute hat der Bundesrat dem Gesetzentwurf zugestimmt.
Mit dem neuen Kulturgutschutzgesetz leistet Deutschland einen entscheidenden Beitrag, um den illegalen Handel mit Kulturgut aus Raubgrabungen zu verhindern. "Das ist angesichts der Zerstörung des Weltkulturerbes in Kriegs- und Krisengebieten wie Syrien und dem Irak und der Finanzierung terroristischer Aktivitäten durch den illegalen Handel mit archäologischen Objekten nicht zuletzt ein Gebot unseres Selbstverständnisses als Kulturnation", so Grütters.
Deutschland kommt damit auch einer Aufforderung des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen nach, der die VN-Mitgliedstaaten mehrfach aufgefordert hat, Maßnahmen gegen den illegalen Handel mit Kulturgut zu ergreifen. Verbesserte Einfuhrbestimmungen sollen den Import unrechtmäßig verbrachten Kulturguts anderer Staaten verhindern. Das Gesetz enthält außerdem Regelungen, um illegal ausgeführtes Kulturgut anderer Staaten effektiver an diese zurückzugeben.
Das Gesetz umfasst zudem Bestimmungen, um nationales Kulturgut besser vor der Abwanderung ins Ausland zu schützen. Die Kulturstaatsministerin betont: "In den wenigen Fällen, in denen Kulturgüter emblematisch sind für unsere Geschichte und Identität, muss es möglich sein, diese wenigen Stücke vor Abwanderung ins Ausland und vor Zerstörung zu schützen."
Mit dem neuen Kulturgutschutzgesetz erkenne Deutschland - wenn auch mit jahrzehntelanger Verspätung - endlich internationale UNESCO und europäische Standards an, die in fast allen Staaten Europas bereits gelten, so Grütters weiter.
Das neue Gesetz führt die bisher bestehenden Regelungen im Bereich des Kulturgutschutzes in einem einheitlichen Gesetz zusammen. Bislang hing Deutschland der europäischen Entwicklung hinterher: Seit 23 Jahren ist es gute EU-weite - und damit auch für Deutschland - verpflichtende Praxis, Ausfuhrgenehmigungen für bestimmte Kulturgüter ins außereuropäische Ausland einzuholen. In fast allen anderen EU-Ländern gilt dies längst auch für den EU-Binnenmarkt. Deutschland führt das als eines der letzten EU-Länder jetzt endlich ebenfalls ein.