Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, lehnt eine Fusion der Kulturstiftung des Bundes und der Kulturstiftung der Länder unter den von den Ländern beschlossenen Bedingungen ab.

Am 17.06.2003 hatte der Deutsche Kulturrat eine Fusion der Kulturstiftung des Bundes und der Kulturstiftung der Länder grundsätzlich begrüßt, wenn die neue Deutsche Kulturstiftung als echte unabhängige Stiftung gegründet würde. Wichtigste Voraussetzung für die Unabhängigkeit ist die Ausstattung der Stiftung mit einem ausreichenden Stiftungskapital, aus dessen Erträgen die Förderung finanziert wird und die staatsferne Besetzung der Entscheidungsgremien.

Beide vom Deutschen Kulturrat genannten Grundvoraussetzungen werden nach dem Vorschlag der Länder nicht nur nicht erfüllt, sondern in ihr Gegenteil verkehrt.

Die Länder haben in die Föderalismuskommission den Vorschlag eingebracht, die Kulturstiftung des Bundes und die Kulturstiftung der Länder zur Deutschen Kulturstiftung zu fusionieren und dieser neuen Deutschen Kulturstiftung die Aufgabe zu übertragen, in Fragen der Kulturförderung als eine Art Zensor zwischen Bund und Ländern zu wirken. Der Bund soll nach den Vorstellungen der Länder alle neuen Kulturförderungen gegenüber der Deutschen Kulturstiftung anzeigen. Sollte ein Land gegen die Förderung des Bundes Einspruch erheben, darf der Bund in der Zukunft nicht mehr fördern. Die Bundesförderung kann dann nur noch über die neue Deutsche Kulturstiftung stattfinden. Jeder Kulturförderung des Bundes über die Deutsche Kulturstiftung müssen mindestens 13 der 16 Bundesländer zustimmen.

Darüber hinaus wollen die Länder keine staatsferne Stiftung, sondern wollen die Deutsche Kulturstiftung in einem neuen Paragraphen 90 a im Grundgesetz verankern und ihr damit Verfassungsrang verleihen.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates Olaf Zimmermann sagte heute: "Offensichtlich haben die Länder aus dem Desaster um die Kultusministerkonferenz nichts gelernt. Statt staatsferne und unbürokratische Kulturförderungsstrukturen zu schaffen, wollen sie ein neues bürokratisches Verfassungsorgan schaffen, dessen Hauptaufgabe zu sein scheint, den Bund an der Kulturförderung in Deutschland zu hindern. Unter diesen Bedingungen ist die Fusion der Kulturstiftung des Bundes und der Kulturstiftung der Länder energisch abzulehnen."

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