Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, und der Deutsche Musikrat, der Dachverband der deutschen Musikverbände, sind zutiefst besorgt über die aktuellen Entwicklungen in der Föderalismuskommission.
Die Länder erheben in der Föderalismuskommission weitgehende Forderungen auf Übertragung von bisherigen Gesetzkompetenzen des Bundes in die Hand der Länder. Ein Schwerpunkt ihrer Forderungen auf Neuregelung ist der Kulturbereich, in dem sie besonders die Kulturförderungskompetenzen zwischen Bund und Ländern abschließend klären wollen.
Nachdem nach wie vor keine grundsätzliche Verständigung zwischen Bund und Länder darüber erreicht werden konnte, inwieweit der Bund Verantwortung in der Kulturförderung übernehmen kann, haben die Länder nun einen Kompromissvorschlag unterbreitet, dessen Umsetzung weitreichende Konsequenzen für die Kulturförderung des Bundes hätte.
Als künftiges Instrument zur Regelung der Kulturförderung schlagen sie eine Deutsche Kulturstiftung vor, die aus der Fusion von Kulturstiftung des Bundes und der Kulturstiftung der Länder entstehen soll. Die Deutsche Kulturstiftung soll im Grundgesetz im Art. 90a verankert werden und erhält dadurch Verfassungsrang. Alle neuen Förderungen müsste der Bund gegenüber dieser Stiftung anzeigen. Erheben die Länder keinen Einspruch, kann der Bund fördern. Bestreitet jedoch bereits ein einziges Land bei einer neuen Förderung die Bundeskompetenz, darf der Bund nicht fördern. Nur über eine qualifizierte Mehrheitsentscheidung der Länder und des Bundes, d.h. bei einer Zustimmung von 13 Ländern und dem Bund, kann die Deutsche Kulturstiftung die Förderung des neuen Vorhabens übernehmen.
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates Olaf Zimmermann sagte: „Die Länder versuchen, das vor sechs Jahren geschaffene Amt der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien durch die Hintertür Föderalismuskommission zu marginalisieren. Dafür sind sie sogar bereit, die Fusion aus Kulturstiftung des Bundes und Kulturstiftung der Länder im Grundgesetz festzuschreiben und damit ein neues Bundeskulturfinanzierungsinstrument mit Verfassungsrang zu schaffen. Und in diesem Instrument haben die Länder dann das Sagen, denn jeder Förderentscheidung müssen mindestens 13 Bundesländer zustimmen. Der Deutsche Bundestag und die Bundesregierung würden damit aus der finanziellen Verantwortung für Kunst und Kultur in Deutschland weitestgehend verdrängt.“
Der Generalsekretär des Deutschen Musikrates Christian Höppner sagte: „Die Absicht einiger Länder, den Schwerpunkt der Entflechtung gerade im Kulturbereich zu setzen, stellt eine gravierende Gefahr für die Bildungs- und Kulturlandschaft dar. Der Deutsche Musikrat weiß aus langjähriger Erfahrung, dass nur ein Zusammenwirken von Bund und Ländern bewährte Infrastrukturen halten kann. Die Bildungs- und Kulturlandschaft wird unermesslichen Schaden nehmen, wenn Bund und Länder nicht verantwortungsbewusst kooperieren. Der Deutsche Musikrat fordert die Mitglieder der Föderalismuskommission auf, nach einem vernünftigen und verantwortbaren Weg innerhalb bewährter Strukturen zu suchen.“
Für Rückfragen stehen Ihnen gerne zur Verfügung:
Olaf Zimmermann, Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates,
Tel: 030/24 72 80 14 oder 0172/24 20 151
Christian Höppner, Generalsekretär des Deutschen Musikrates,
Tel: 030/30 88 10 10
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Quelle
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