Sitzungsthemen des 26-köpfigen Gremiums – bestehend aus vier Gesellschaftern und 22 Delegierten – waren unter anderem die Freigabe der Förderprojekte für 2021, die Anpassung des Gesellschaftsvertrags sowie die kritische Diskussion des Referentenentwurfs zum neuen Urheberrecht. Das Gremium repräsentiert über 150.000 Künstlerinnen und Künstler der verschiedensten Gruppen – dazu gehören Vertreter der Orchester, Studiomusiker, Rock- und Pop-Interpreten und der Schauspieler – ebenso wie Tausende von unabhängigen Tonträgerherstellern und die Major-Labels.
Bei der Sitzung am vergangenen Freitag unterstrichen alle Delegierten und Gesellschafter den Änderungsbedarf am Entwurf zum neuen Urheberrecht für Upload-Plattformen. Dazu hatte die GVL am 6. November 2020 bereits kritisch Stellung genommen (hier). Aus Sicht der GVL wird der Entwurf dem Grundsatz nicht gerecht, dass Kreative und ihre Partner an den wirtschaftlichen Vorteilen aus der Nutzung ihrer Werke und Aufnahmen angemessen beteiligt werden müssen. Stattdessen wird die Plattformhaftung auf bedeutsame Repertoires beschränkt. Dies entspricht nicht den europäischen Vorgaben.
Dazu Detlev Tiemann, Vorsitzender der GuDV: "Der aktuelle Referentenentwurf verkehrt den Schutz der Kreativen und ihrer Partner in das Gegenteil. Als Vertreter der Berechtigten der GVL distanzieren wir uns als gesamtes Gremium deutlich von den aktuellen Überlegungen des BMJV. Die Bagatell-Schranke ist ein Affront. Kreative Leistungen haben ab der ersten Sekunde ihren Wert und das muss im Gesetz auch so berücksichtigt werden.“
Darüber hinaus beschloss die GuDV in der November-Sitzung traditionsgemäß die kulturpolitischen Zuwendungen für das Folgejahr: Insgesamt bewilligte das Gremium 34 Zuwendungsprojekte für das Jahr 2021 – darunter u.a. Unterstützungen für den OPUS Klassik, die VUT Indie Days sowie den Deutschen Schauspielpreis, der 2021 sein 10. Jubiläum feiert. Einen Überblick über die geförderten Initiativen und Projekte finden Sie zeitnah hier.
Zur Vorbereitung der für 2021 geplanten Berechtigtenversammlung stimmte die GuDV zudem der Änderung des Gesellschaftsvertrags zu. Damit wird die Durchführung einer virtuellen Veranstaltung ermöglicht.
Guido Evers und Dr. Tilo Gerlach, Geschäftsführer der GVL, betonen in diesem Kontext: "Uns war es wichtig, schon jetzt die Rahmenbedingungen für eine virtuelle Berechtigtenversammlung im kommenden Jahr zu setzen. Gerade in Zeiten von Corona kommt digitaler Mitbestimmung ein besonders hoher Stellenwert zu – auch bei uns. Wir freuen uns, bei den virtuellen Gruppenversammlungen unsere Berechtigten aus Deutschland und der ganzen Welt begrüßen zu können.“
Über die GVL:
Wer etwas Künstlerisches leistet oder hierfür die wirtschaftliche Grundlage schafft, muss Geld für die Nutzung seiner Leistungen erhalten. Die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH (GVL) sorgt seit mehr als 60 Jahren dafür, dass ausübende Künstler*innen, Hersteller von Musik- und Videoproduktionen und Veranstalter für die Nutzung ihrer kreativen Leistungen angemessen vergütet werden.
Die treuhänderisch eingenommenen Gelder u.a. von Radio- und Fernsehsendern sowie für die öffentliche Wiedergabe (z.B. in Restaurants oder Cafés) leitet die GVL als Vergütung an ihre Berechtigten weiter. Über 160.000 Berechtigte weltweit vertrauen der GVL – und machen sie damit zu einer der größten Verwertungsgesellschaften für Leistungsschutzrechte weltweit.
Gesellschafter der GVL sind die Deutsche Orchestervereinigung e.V. (DOV), der Bundesverband Musikindustrie e.V. (BVMI), der Bundesverband Schauspiel e.V. (BFFS) und der Verband unabhängiger Musikunternehmer*innen (VUT).