Der Ministerrat hat auf Initiative von Kunstminister Dr. Ludwig Spaenle und Bauminister Joachim Herrmann über das Betriebsmodell für das in München geplante Konzerthaus entschieden. "Wir sind damit bei der Konzeption ein gutes Stück vorangekommen. Der Freistaat soll alleiniger Träger des Konzerthauses werden und dieses als staatlichen Eigenbetrieb führen. Ein künstlerischer Direktor soll das programmatische Profil des Konzerthauses gestalten – in enger Kooperation mit dem Symphonieorchester des Bayerischen Rundfunks und der Hochschule für Musik und Theater München sowie mit privaten Konzertveranstaltern. Es soll ein Haus werden, das den Menschen ein hochkarätiges und vielfältiges musikalisches Programm bietet“, so Kunstminister Spaenle.
Das neue Konzerthaus soll gerade junge Zielgruppen für "klassische Musik“ ansprechen, künstlerische Impulse setzen, ungewohnte Hörerfahrungen ermöglichen und das musikalische Erbe wie auch zeitgenössische Musikkultur lebendig vermitteln. Über besondere Konzertformate und neue Formen der Musikvermittlung sollen Referenzprojekte entstehen, die auf ganz Bayern ausstrahlen.
Parallel zu den konzeptionellen Überlegungen laufen Planungen zum Bau des Konzerthauses weiter.
Als nächster wichtiger Schritt soll ein Planungsteam einschließlich Architekt, Akustiker und Projektsteuerer zusammengestellt werden. Bei den Planungen und der Umsetzung werden hohe Anforderungen an ein wirkungsvolles Projektmanagement und ein leistungsfähiges Controlling gestellt und umgesetzt werden.
2015 hatten die Staatregierung und der Landtag beschlossen, im Münchner Werksviertel ein Konzerthaus zu errichten. Ministerpräsident Horst Seehofer hatte in seiner Regierungserklärung Ende 2013 zusätzliche Konzertsäle in München und in Nürnberg als kulturpolitische Leuchtturmprojekte angekündigt.