Am heutigen 11. Oktober 2024 endet die kurze Frist für Anregungen und Anmerkungen bezüglich des Staatsvertragsentwurfs zur Reform des Öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ÖRR). Diesen haben die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 26. September 2024 zur öffentlichen Anhörung freigegeben. Der Deutsche Musikrat hat sich mit einer Stellungnahme beteiligt, in der er zentrale Kritikpunkte am Vertragsentwurf mit Blick auf das Musikleben benennt und begründet.

Hierzu Antje Valentin, Generalsekretärin des Deutschen Musikrats: „Im vorgelegten Entwurf für den Reformstaatsvertrag der Rundfunkkommission gibt es Ansätze, die der Deutsche Musikrat unterstützt. Was uns aber fehlt: Es muss im Vertragsentwurf deutlich werden, dass es zum Kernauftrag des ÖRR gehört, schwerpunktmäßig Inhalte zu erzeugen, zu finanzieren und zu verbreiten, die der Markt nicht aus sich selbst heraus erzeugen kann, die aber dem Gemeinwohl dienen. Ein solches meritorisches Gut ist die Musik in all ihrer Vielfalt inklusive der Neuen Musik, der Alten Musik, des Jazz, der Amateurmusik und der Volksmusik. Gesetzgeberischer Auftrag ist es nicht bzw. in jedem Fall nicht vorrangig, auf einem wettbewerbsgesteuerten Markt auf Nutzererwartungen zu reagieren. Werden Inhalte mit meritorischem Wert auf digitalen Plattformen ausgespielt, muss daher eine herausgehobene Auffindbarkeit (gem. Art. 7a AVMD-Richtlinie) gewährleistet sein. Zudem halten wir das Vorhaben, die ‚Inhalte des Vollprogramms 3sat teilweise oder vollständig in das Vollprogramm arte und dessen Telemedienangebote‘ zu überführen, für kurzsichtig und fahrlässig.“

Die ganze Stellungnahme des Deutschen Musikrats – u.a. auch zur Einführung eines Medienrats und der geplanten Begrenzung der Länge sendungsbegleitender Texte – können Sie hier lesen.

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