Am vergangenen Freitag hat der Bundesrat dem Kulturgutschutzgesetz zugestimmt. Nach der Entscheidung des Deutschen Bundestages am 23.06.2016 findet der Gesetzgebungsprozess dieses wichtigen Vorhabens vor der parlamentarischen Sommerpause einen positiven Abschluss.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: "Endlich geschafft! Das Kulturgutschutzgesetz hat die parlamentarischen Hürden im Deutschen Bundestag und nun auch in der Länderkammer genommen. Gratulation an Kulturstaatsministerin Monika Grütters MdB und die Abgeordneten des Kulturausschusses des Deutschen Bundestages, die hartnäckig am Erfolg gearbeitet und zugleich zahlreiche Vorschläge von Experten und Verbänden im Gesetzgebungsverfahren aufgenommen haben. Jetzt heißt es, die Streitaxt zu begraben und an einer gelingenden Umsetzung des Kulturgutschutzgesetzes zu arbeiten.“

Wer mehr zu den Hintergründen des Kulturgutschutzes wissen will, findet umfassende Informationen im neuen Buch des Deutschen Kulturrates "Altes Zeug: Beiträge zur Diskussion zum nachhaltigen Kulturgutschutz“.

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