Die Deutsche Orchestervereinigung begrüßt die geplante Absenkung des Künstlersozialabgabesatzes. "Angesichts der prekären Einkommenslage vieler freier Künstlerinnen und Künstler war dieser Schritt überfällig“, sagt Gerald Mertens, Geschäftsführer der Deutschen Orchestervereinigung (DOV). Zum 1. Januar 2017 soll die Abgabe von 5,2 auf 4,8 Prozent sinken. Das entlastet Künstler und beitragspflichtige Unternehmen. Die DOV vertritt auch die Interessen freier Musiker und Lehrbeauftragter an Musikhochschulen.
"Unter den freien Künstlern sind auch viele Musiker. Allein durch die zunehmende Digitalisierung sind Teile ihres Einkommens aus der Wahrnehmung von Leistungsschutzrechten bislang ersatzlos weggebrochen“, sagt Mertens. "Unter diesen Umständen ist ihre soziale Absicherung wichtiger denn je. Das gilt auch im Hinblick auf die Vermeidung von Altersarmut. Deshalb geht Bundesministerin für Arbeit und Soziales Andrea Nahles mit der Erwägung eines höheren Bundeszuschusses den richtigen Weg.“
In der Künstlersozialversicherung sind über 180.000 freie Künstler pflichtversichert, darunter mehr als 51.000 im Bereich Musik. Damit genießen sie trotz Selbständigkeit den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Versicherte tragen wie andere pflichtversicherte Arbeitnehmer die Hälfte ihrer Beiträge. Die andere Hälfte übernehmen der Bund (20 Prozent) und Unternehmen, die Aufträge an freiberufliche Künstler und Publizisten vergeben (30 Prozent). Die Künstlersozialabgabe wird als Umlage erhoben. Der Abgabesatz wird jährlich für das jeweils folgende Kalenderjahr festgelegt. Bemessungsgrundlage sind die im Vorjahr gezahlten Honorare.